Das Problem ist m.E. hier eher das grassierende Abmahnwesen, das man dadurch zügeln könnte, dass eine Abmahnung erst nach erstmaliger Kontaktierung mit Hinweis auf den Fehler möglich sein sollte. Außerdem sollte es aus Sicherheitsgründen möglich sein die Angabe der Wohnadresse durch die des Postfachs zu ersetzen. Ladungsfähig ist dieses im Zweifelsfall auch, da die Post ja über die Wohnanschrift verfügt.
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kooptech
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