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Eindeutige Abschaffung der Impressumspflicht für private Seiten


Es soll eine Regelung geschaffen werden, die klarstellt, dass für private Websites kein Impressum erforderlich ist. Private Websites sollen hierzu definiert werden als Websites, die von natürlichen Personen betrieben werden und deren Hauptzweck nicht die Gewinnerzielung ist.


Diskussionen

  • Frage wegen der "Gewinnerzielung": Was ist, wenn du auf deiner Webseite Werbung hast (z.b. bei kostenlosen Hostingangeboten häufig der Fall) oder sich ein Flattr-Button auf der Seite befindet?

    • Eine ähnliche Regelung gibt es für Versteigerungsplattformen. Wer regelmässige mit gewinnorientierter Absicht verkauft, ist einem Unternehmer gleichzusetzen und muss somit denk ich auch das Widerrufsrecht und ähnliches berücksichtigen. Über das genaue Ausmaß lässt sich denk ich streiten, aber eine Grenze ist denk ich sinnvoll.

  • tbrueck ist dagegen
    +3

    Ich halte es grundsätzlich für zwingend, auch bei privaten Internetseiten eine Impressumspflicht zu haben. Mir stellt sich lediglich die Frage, wie unfangreich es sein muss. Ein Verweis auf verifizierte Daten (Denic) oder eine Kontaktmöglichkeit wäre ausreichend.

  • KarstenHoffmeyer ist dagegen
    +3

    Ich halte eine Impressumspflicht für notwendig. Zumindest der Betreiber einer Website sollte ohne größeren Aufwand kontaktierbar und identifizierbar sein. Allerdings sollte man der Impressumpflicht auch Genüge tun können, indem man auf den Datensatz zur Domain bei der Denic eG verlinkt. Der ist spamgeschützt, so daß hier nichts "anbrennen" kann.

    • Ich habe letztens Post von einer dubiosen Domainerneuerungsfirma bekommen, die Adresse hatten sie vermutlich(!) von einer whois Abfrage.

      • Mag sein, aber die Whois-Verzeichnisse wird es so und so immer geben. Bis vor zwei oder drei Jahren hätte noch zugestimmt , daß die Denic ein echtes Problem hat, jetzt machen allerdings noch nicht einmal mehr Einzelabfragen "Spaß". Was außerhalb von .de läuft kann hier nicht das Thema sein.

  • "Impressumspflicht für Privatpersonen weg" heißt, dass ich kein Impressum angeben muss, sodass meine Privatinformationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, nur weil ich zur Kostendeckung Werbung benötige. Identifizieren könnte man den Websitenbesitzer natürlich im Klagefall theoretisch (z.B mit der nichtvorhandenen IP-Adresse-Anschlussinhaber-Zuordnungsspeicherung, aber auch mit Whois, welches den gleichen Nachteil wie ein Impressum hat) problemlos.

    Aber wo hört privat auf und wo fängt dann gewerblich an?

  • kooptech ist dagegen
    +2

    Das Problem ist m.E. hier eher das grassierende Abmahnwesen, das man dadurch zügeln könnte, dass eine Abmahnung erst nach erstmaliger Kontaktierung mit Hinweis auf den Fehler möglich sein sollte. Außerdem sollte es aus Sicherheitsgründen möglich sein die Angabe der Wohnadresse durch die des Postfachs zu ersetzen. Ladungsfähig ist dieses im Zweifelsfall auch, da die Post ja über die Wohnanschrift verfügt.

    • Was Abmahnungen und das entsprechende Verfahren angeht, so muß der Gesetzgeber sicherlich eine realistische Lösung finden, die die zu beobachtende Unverschämtheiten ausschließt. Hier leiden, wie so oft, alle aufgrund der Aktionen vergleichsweise weniger schwarzer Schafe (analog bspw. den E-Rechnungen und den Umsatzsteuerkarussellen) Das ist aber etwas für einen neuen Vorschlag.

      Deswegen das Impressum in Frage zu stellen, halte ich für falsch. Das Internet wie auch ein Gesellschaftswesen an sich lebt von Vertrauen. Jemanden, den ich noch nicht einmal kennenlernen könnte, weil mir die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme genommen wird, kann ich nicht vertrauen.

  • Mir ist der Zweck dieses Vorschlags nicht ganz klar; ein paar Argumente als Entscheidungshilfe wären toll.

    • such mal nach "Abmahnungen Privatpersonen Webseite" oder ähnlichem.

  • vecom ist dafür
    +1

    Ich finde es für Privatpersonen unzumutbar sich mit solchen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen zu müssen. Sollte irgendwelche strafbaren Informationen vorliegen, gibt es andere Wege. Weiters fühle ich mich als Privatperson nicht wohl, wenn meine Adresse öffentlich im Internet steht. Sollte die Impressumspflicht bleiben, würde ich zumindest eindeutig reinschreiben, dass auch eine nicht-maschinenlesbare Form (zB Adresse als Bild) erlaubt ist.

    • Im richtigen Leben hat man ja auch eine Anschrift. Im virtuellen Leben sollte es nicht anders sein. Klar, ein Impressum sollte so maschinenunlesbar sein wie nur möglich. Darum ja auch mein Denic-Vorschlag. Bilder oder ähnliches wären sicherlich auch eine Lösung.

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