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Schutz unseres Wohnungs-Nutzungsverhaltens im Zeitalter elektronischer Zähler


Rechtsvorschriften sollten den nötigen Schutz unseres Wohnungs-Nutzungsverhaltens im Zeitalter elektronischer Zähler gewährleisten, indem 1. jeder Verbraucher das Recht erhält, sich auch weiterhin für einen herkömmlichen Zähler zu entscheiden und 2. sichergestellt wird, dass elektronische Erfassungsgeräte nur die zur Abrechnung strikt erforderlichen Informationen aufzeichnen, wenn die Betroffenen nicht in eine weiter reichende Aufzeichnung eingewilligt haben.

„Intelligente Zähler“ bedrohen die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Mithilfe der elektronischen Verbrauchsaufzeichnungen dieser Geräte kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten in unserer Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden.


Diskussionen

  • mx880 ist dafür
    +1

    Zu Punkt 2. könnte man meiner Meinung nach die Ableseintervalle hardwareseitig auf höchstens jeden Monat und die übertragenen Informationen, neben der Identifizierung des Zählers, auf den Zählerstand beschränken. Dann könnte man meiner Meinung nach auch die neuen Zähler zur Pflicht erklären, da ein ständiger Zählerwechsel z.B. bei Mietswohnungen wenig zwechmäßig ist. So kann sich jeder Anschlussinhaber für den jeweiligen Grad der Informationsübermittlung entscheiden, ohne die Zähler auszutauschen. Wichtig ist meines Erachtens nur, dass das am Zähler wenigstens z.B. mit einer Lampe angezeigt wird, damit sich das auch leicht kontrollieren lässt.

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