Rechtsvorschriften sollten den nötigen Schutz unseres Wohnungs-Nutzungsverhaltens im Zeitalter elektronischer Zähler gewährleisten, indem 1. jeder Verbraucher das Recht erhält, sich auch weiterhin für einen herkömmlichen Zähler zu entscheiden und 2. sichergestellt wird, dass elektronische Erfassungsgeräte nur die zur Abrechnung strikt erforderlichen Informationen aufzeichnen, wenn die Betroffenen nicht in eine weiter reichende Aufzeichnung eingewilligt haben.
„Intelligente Zähler“ bedrohen die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Mithilfe der elektronischen Verbrauchsaufzeichnungen dieser Geräte kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten in unserer Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden.