Zu Punkt 2. könnte man meiner Meinung nach die Ableseintervalle hardwareseitig auf höchstens jeden Monat und die übertragenen Informationen, neben der Identifizierung des Zählers, auf den Zählerstand beschränken. Dann könnte man meiner Meinung nach auch die neuen Zähler zur Pflicht erklären, da ein ständiger Zählerwechsel z.B. bei Mietswohnungen wenig zwechmäßig ist. So kann sich jeder Anschlussinhaber für den jeweiligen Grad der Informationsübermittlung entscheiden, ohne die Zähler auszutauschen. Wichtig ist meines Erachtens nur, dass das am Zähler wenigstens z.B. mit einer Lampe angezeigt wird, damit sich das auch leicht kontrollieren lässt.
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Zu Punkt 2. könnte man meiner Meinung nach die Ableseintervalle hardwareseitig auf höchstens jeden Monat und die übertragenen Informationen, neben der Identifizierung des Zählers, auf den Zählerstand beschränken. Dann könnte man meiner Meinung nach auch die neuen Zähler zur Pflicht erklären, da ein ständiger Zählerwechsel z.B. bei Mietswohnungen wenig zwechmäßig ist.