Papier: 2.3.8 Datenschutz als Standortfaktor

Originalversion

1 Datenschutz ist angesichts der internationalen Reichweite
2 für viele Dienste ein wesentliches Wettbewerbselement und
3 damit auch ein Standortfaktor einer innovativen und
4 dynamischen Internetwirtschaft in Deutschland.
5
6 Dabei bestehen hier durchaus zwei gegensätzliche
7 Argumentationen:
8
9 Vertreten wird die Auffassung, striktere Datenschutzregeln
10 seien hinderlich oder jedenfalls kostentreibend, wenn es
11 darum gehe, mit neuen Diensten Marktanteile zu gewinnen. Für
12 Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, könne
13 ein niedrigeres Datenschutzniveau sowohl zu einer
14 Vereinfachung der Produktgestaltung als auch zu einer
15 Erleichterung bei den Kosten führen.
16
17 Auf der anderen Seite wird vertreten, ein hohes Sicherheits-
18 und Datenschutzniveau könne durch zusätzliches
19 Kundenvertrauen zu einem positiven Unterscheidungsmerkmal
20 im Wettbewerb werden. Wie bereits festgestellt, besteht
21 durchaus ein Bewusstsein für die Relevanz hoher Sicherheits-
22 und Datenschutzstandards und damit eine Nachfrage nach
23 entsprechend ausgestalteten Produkten. Gelingt es also, ohne
24 relevante Einbußen der sonstigen Wettbewerbsfähigkeit, hier
25 ein Mehr gegenüber internationalen Diensten anzubieten, kann
26 das hohe deutsche Schutzniveau auch als Standortvorteil
27 verstanden und positioniert werden.
28
29 Von in Deutschland tätigen Unternehmen wird der Datenschutz
30 aber auch deswegen zunehmend als negativer Standortfaktor
31 wahrgenommen, weil sowohl die föderale Struktur der
32 Datenschutzaufsicht als auch die Vielzahl
33 bereichsspezifischer Regelungen eine einheitliche Anwendung
34 und Auslegung innerhalb Deutschlands erschweren.
35
36 So hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
37 und der Länder festgestellt: „Eine Vielzahl von
38 Spezialregelungen, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
39 ganz oder teilweise überlagern und verdrängen, haben das
40 Recht für Anwenderinnen und Anwender wie Betroffene
41 unübersichtlich und unverständlich gemacht.“

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Datenschutz ist angesichts der internationalen Reichweite
2 für viele Dienste ein wesentliches Wettbewerbselement und
3 damit auch ein Standortfaktor einer innovativen und
4 dynamischen Internetwirtschaft in Deutschland.
5
6 Dabei bestehen hier durchaus zwei gegensätzliche
7 Argumentationen:
8
9 Vertreten wird die Auffassung, striktere Datenschutzregeln
10 seien hinderlich oder jedenfalls kostentreibend, wenn es
11 darum gehe, mit neuen Diensten Marktanteile zu gewinnen. Für
12 Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, könne
13 ein niedrigeres Datenschutzniveau sowohl zu einer
14 Vereinfachung der Produktgestaltung als auch zu einer
15 Erleichterung bei den Kosten führen.
16
17 Auf der anderen Seite wird vertreten, ein hohes Sicherheits-
18 und Datenschutzniveau könne durch zusätzliches
19 Kundenvertrauen zu einem positiven Unterscheidungsmerkmal
20 im Wettbewerb werden. Wie bereits festgestellt, besteht
21 durchaus ein Bewusstsein für die Relevanz hoher Sicherheits-
22 und Datenschutzstandards und damit eine Nachfrage nach
23 entsprechend ausgestalteten Produkten. Gelingt es also, ohne
24 relevante Einbußen der sonstigen Wettbewerbsfähigkeit, hier
25 ein Mehr gegenüber internationalen Diensten anzubieten, kann
26 das hohe deutsche Schutzniveau auch als Standortvorteil
27 verstanden und positioniert werden.
28
29 Von in Deutschland tätigen Unternehmen wird der Datenschutz
30 aber auch deswegen zunehmend als negativer Standortfaktor
31 wahrgenommen, weil sowohl die föderale Struktur der
32 Datenschutzaufsicht als auch die Vielzahl
33 bereichsspezifischer Regelungen eine einheitliche Anwendung
34 und Auslegung innerhalb Deutschlands erschweren.
35
36 So hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
37 und der Länder festgestellt: „Eine Vielzahl von
38 Spezialregelungen, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
39 ganz oder teilweise überlagern und verdrängen, haben das
40 Recht für Anwenderinnen und Anwender wie Betroffene
41 unübersichtlich und unverständlich gemacht.“

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