Papier: 2.3.1.2 Geschäftsmodelle von Internet-Diensten / Online-Werbung
Originalversion
1 | Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die |
2 | allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus |
3 | Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt abgerufen |
4 | werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid Services“). Dabei |
5 | ist die überwiegende Zahl der Inhalte derzeit entgeltfrei |
6 | abrufbar. Viele dieser unmittelbar kostenfreien Inhalte und |
7 | Dienste werden kommerziell erbracht, wobei Online-Werbung |
8 | nicht nur der Refinanzierung der Kosten dienen kann, sondern |
9 | auch der Erzielung von Gewinnen. Aber auch |
10 | nicht-kommerzielle Angebote setzen Online-Werbung ein, um |
11 | zumindest einen Teil der mit der Bereitstellung verbundenen |
12 | Kosten zu decken. |
13 | |
14 | Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter |
15 | Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im |
16 | Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es |
17 | beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne die |
18 | Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. |
19 | |
20 | Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten |
21 | Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten |
22 | individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den |
23 | Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen |
24 | individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte |
25 | Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch |
26 | steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom |
27 | Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum |
28 | die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann |
29 | sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die |
30 | notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu |
31 | erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass |
32 | tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. |
33 | |
34 | Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen |
35 | (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener |
36 | Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über das |
37 | vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen wird. |
38 | Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und in sehr |
39 | unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus der |
40 | aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des |
41 | Werbeempfängers. |
42 | |
43 | Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt |
44 | darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten |
45 | der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über |
46 | eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien |
47 | realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der |
48 | Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann |
49 | der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. |
50 | Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass |
51 | Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, |
52 | bei diesem Nutzer auch Daten erheben. |
53 | |
54 | In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten verarbeitet |
55 | werden, muss es allerdings eine zentrale Voraussetzung sein, |
56 | dass der Nutzer Informationen über die vorgenommene |
57 | Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit zusteht, mit |
58 | der er den Einsatz solcher individualisierender |
59 | Werbetechniken beeinflussen kann. |
60 | |
61 | Neben dem schlichten Schalten von Werbeeinblendungen werden |
62 | Kunden zum Zweck der Verkaufsförderung auch gezielt |
63 | angesprochen. Dies geschieht auch über Anzeigen mit |
64 | besonderen Angeboten oder Gutscheinen für Neukunden und |
65 | Aktionen wie Treue-Boni oder Rabatte zur langfristigen |
66 | Bindung von Bestandskunden. |
67 | |
68 | Die eingesetzten Techniken ermöglichen es, sowohl Werbung, |
69 | Zielseiten, aber auch Angebote und Preise in Echtzeit auf |
70 | die speziellen Verhaltensweisen eines Nutzers auszurichten. |
71 | Durch die Techniken des so genannten „Targeting“ ist es |
72 | teilweise möglich, den Nutzer beim Besuch der Seite |
73 | wiederzuerkennen, das jeweilige Verhalten zu erfassen und |
74 | Webinhalte und –services dementsprechend dynamisch den |
75 | Nutzerpräferenzen anzupassen. Für die Nutzer der Seite ist |
76 | es dabei nicht mehr erkennbar, ob es sich um für sie bereits |
77 | angepasste Webseiten und Werbeangebote oder aber |
78 | Standardwebseiten handelt, die für alle Nutzer gleich sind. |
79 | Oftmals werden darüberhinaus auch Kombinationen von mehreren |
80 | Techniken eingesetzt. |
81 | |
82 | Jenseits des Schutzes der Privatsphäre sind daher die |
83 | Auswirkungen auf die Marktposition der Nutzer/Verbraucher im |
84 | Internet erheblich und müssen in Transparenz- sowie |
85 | Einwilli-gungserfordernissen berücksichtigt werden. |
86 | |
87 | Die Zulässigkeit, Transparenz- und |
88 | Einwilligungserfordernisse hängen wesentlich von den |
89 | eingesetzten Techniken, der Sensibilität der erhobenen Daten |
90 | und der Datennutzung ab. So ist von Bedeutung, ob |
91 | Nutzungsdaten aggregiert erhoben sowie verarbeitet werden |
92 | und eine individualisierte Auswertung nicht beabsichtigt |
93 | ist. Relevant ist dabei auch, ob sie pseudonymisiert oder |
94 | anonymisiert werden. |
95 | |
96 | Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den |
97 | Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten durch |
98 | an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte Dritte |
99 | erhoben und verwendet werden. Während die Datenverarbeitung |
100 | im ersten Fall auf Basis der vom Webseitenanbieter |
101 | bereitgestellten Datenschutzerklärung transparent gemacht |
102 | werden kann und der Nutzer die Möglichkeit erhält, gegenüber |
103 | einem klar identifizierbaren Ansprechpartner von seinem |
104 | Wahlrecht hinsichtlich der Datenerhebung und –verwendung |
105 | Gebrauch zu machen, ist im letzteren Fall die geforderte |
106 | Transparenz für den Nutzer oft nicht mehr gegeben, und es |
107 | fehlt ihm häufig die Möglichkeit, Einfluss auf die |
108 | Datenerhebung und –verwendung zu nehmen. |
109 | |
110 | Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob |
111 | die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und |
112 | damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so |
113 | dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen einwirken |
114 | kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit seinem |
115 | Zugriff entzogen gespeichert werden. |
116 | |
117 | Schließlich können besondere Umstände einen besonders |
118 | schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch |
119 | unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die |
120 | zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten |
121 | verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit |
122 | oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn |
123 | Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der |
124 | Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die |
125 | Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch die |
126 | übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des Surfverhaltens |
127 | einzelner Nutzer über eine Vielzahl von Webangeboten hinweg |
128 | auf, da hier nicht nur Informationen bezüglich der Nutzung |
129 | eines bestimmten Angebots gewonnen, sondern ein umfassendes |
130 | Bewegungsprofil der Nutzer im Netz gewonnen werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die |
2 | allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus |
3 | Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt abgerufen |
4 | werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid Services“). Dabei |
5 | ist die überwiegende Zahl der Inhalte derzeit entgeltfrei |
6 | abrufbar. Viele dieser unmittelbar kostenfreien Inhalte und |
7 | Dienste werden kommerziell erbracht, wobei Online-Werbung |
8 | nicht nur der Refinanzierung der Kosten dienen kann, sondern |
9 | auch der Erzielung von Gewinnen. Aber auch |
10 | nicht-kommerzielle Angebote setzen Online-Werbung ein, um |
11 | zumindest einen Teil der mit der Bereitstellung verbundenen |
12 | Kosten zu decken. |
13 | |
14 | Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter |
15 | Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im |
16 | Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es |
17 | beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne die |
18 | Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. |
19 | |
20 | Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten |
21 | Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten |
22 | individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den |
23 | Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen |
24 | individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte |
25 | Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch |
26 | steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom |
27 | Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum |
28 | die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann |
29 | sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die |
30 | notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu |
31 | erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass |
32 | tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. |
33 | |
34 | Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen |
35 | (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener |
36 | Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über das |
37 | vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen wird. |
38 | Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und in sehr |
39 | unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus der |
40 | aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des |
41 | Werbeempfängers. |
42 | |
43 | Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt |
44 | darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten |
45 | der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über |
46 | eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien |
47 | realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der |
48 | Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann |
49 | der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. |
50 | Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass |
51 | Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, |
52 | bei diesem Nutzer auch Daten erheben. |
53 | |
54 | In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten verarbeitet |
55 | werden, muss es allerdings eine zentrale Voraussetzung sein, |
56 | dass der Nutzer Informationen über die vorgenommene |
57 | Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit zusteht, mit |
58 | der er den Einsatz solcher individualisierender |
59 | Werbetechniken beeinflussen kann. |
60 | |
61 | Neben dem schlichten Schalten von Werbeeinblendungen werden |
62 | Kunden zum Zweck der Verkaufsförderung auch gezielt |
63 | angesprochen. Dies geschieht auch über Anzeigen mit |
64 | besonderen Angeboten oder Gutscheinen für Neukunden und |
65 | Aktionen wie Treue-Boni oder Rabatte zur langfristigen |
66 | Bindung von Bestandskunden. |
67 | |
68 | Die eingesetzten Techniken ermöglichen es, sowohl Werbung, |
69 | Zielseiten, aber auch Angebote und Preise in Echtzeit auf |
70 | die speziellen Verhaltensweisen eines Nutzers auszurichten. |
71 | Durch die Techniken des so genannten „Targeting“ ist es |
72 | teilweise möglich, den Nutzer beim Besuch der Seite |
73 | wiederzuerkennen, das jeweilige Verhalten zu erfassen und |
74 | Webinhalte und –services dementsprechend dynamisch den |
75 | Nutzerpräferenzen anzupassen. Für die Nutzer der Seite ist |
76 | es dabei nicht mehr erkennbar, ob es sich um für sie bereits |
77 | angepasste Webseiten und Werbeangebote oder aber |
78 | Standardwebseiten handelt, die für alle Nutzer gleich sind. |
79 | Oftmals werden darüberhinaus auch Kombinationen von mehreren |
80 | Techniken eingesetzt. |
81 | |
82 | Jenseits des Schutzes der Privatsphäre sind daher die |
83 | Auswirkungen auf die Marktposition der Nutzer/Verbraucher im |
84 | Internet erheblich und müssen in Transparenz- sowie |
85 | Einwilli-gungserfordernissen berücksichtigt werden. |
86 | |
87 | Die Zulässigkeit, Transparenz- und |
88 | Einwilligungserfordernisse hängen wesentlich von den |
89 | eingesetzten Techniken, der Sensibilität der erhobenen Daten |
90 | und der Datennutzung ab. So ist von Bedeutung, ob |
91 | Nutzungsdaten aggregiert erhoben sowie verarbeitet werden |
92 | und eine individualisierte Auswertung nicht beabsichtigt |
93 | ist. Relevant ist dabei auch, ob sie pseudonymisiert oder |
94 | anonymisiert werden. |
95 | |
96 | Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den |
97 | Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten durch |
98 | an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte Dritte |
99 | erhoben und verwendet werden. Während die Datenverarbeitung |
100 | im ersten Fall auf Basis der vom Webseitenanbieter |
101 | bereitgestellten Datenschutzerklärung transparent gemacht |
102 | werden kann und der Nutzer die Möglichkeit erhält, gegenüber |
103 | einem klar identifizierbaren Ansprechpartner von seinem |
104 | Wahlrecht hinsichtlich der Datenerhebung und –verwendung |
105 | Gebrauch zu machen, ist im letzteren Fall die geforderte |
106 | Transparenz für den Nutzer oft nicht mehr gegeben, und es |
107 | fehlt ihm häufig die Möglichkeit, Einfluss auf die |
108 | Datenerhebung und –verwendung zu nehmen. |
109 | |
110 | Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob |
111 | die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und |
112 | damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so |
113 | dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen einwirken |
114 | kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit seinem |
115 | Zugriff entzogen gespeichert werden. |
116 | |
117 | Schließlich können besondere Umstände einen besonders |
118 | schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch |
119 | unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die |
120 | zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten |
121 | verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit |
122 | oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn |
123 | Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der |
124 | Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die |
125 | Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch die |
126 | übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des Surfverhaltens |
127 | einzelner Nutzer über eine Vielzahl von Webangeboten hinweg |
128 | auf, da hier nicht nur Informationen bezüglich der Nutzung |
129 | eines bestimmten Angebots gewonnen, sondern ein umfassendes |
130 | Bewegungsprofil der Nutzer im Netz gewonnen werden. |
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