Papier: 2.3.1.2 Geschäftsmodelle von Internet-Diensten / Online-Werbung
Originalversion
| 1 | Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die |
| 2 | allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus |
| 3 | Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt abgerufen |
| 4 | werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid Services“). Dabei |
| 5 | ist die überwiegende Zahl der Inhalte derzeit entgeltfrei |
| 6 | abrufbar. Viele dieser unmittelbar kostenfreien Inhalte und |
| 7 | Dienste werden kommerziell erbracht, wobei Online-Werbung |
| 8 | nicht nur der Refinanzierung der Kosten dienen kann, sondern |
| 9 | auch der Erzielung von Gewinnen. Aber auch |
| 10 | nicht-kommerzielle Angebote setzen Online-Werbung ein, um |
| 11 | zumindest einen Teil der mit der Bereitstellung verbundenen |
| 12 | Kosten zu decken. |
| 13 | |
| 14 | Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter |
| 15 | Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im |
| 16 | Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es |
| 17 | beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne die |
| 18 | Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. |
| 19 | |
| 20 | Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten |
| 21 | Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten |
| 22 | individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den |
| 23 | Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen |
| 24 | individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte |
| 25 | Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch |
| 26 | steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom |
| 27 | Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum |
| 28 | die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann |
| 29 | sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die |
| 30 | notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu |
| 31 | erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass |
| 32 | tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. |
| 33 | |
| 34 | Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen |
| 35 | (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener |
| 36 | Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über das |
| 37 | vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen wird. |
| 38 | Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und in sehr |
| 39 | unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus der |
| 40 | aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des |
| 41 | Werbeempfängers. |
| 42 | |
| 43 | Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt |
| 44 | darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten |
| 45 | der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über |
| 46 | eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien |
| 47 | realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der |
| 48 | Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann |
| 49 | der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. |
| 50 | Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass |
| 51 | Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, |
| 52 | bei diesem Nutzer auch Daten erheben. |
| 53 | |
| 54 | In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten verarbeitet |
| 55 | werden, muss es allerdings eine zentrale Voraussetzung sein, |
| 56 | dass der Nutzer Informationen über die vorgenommene |
| 57 | Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit zusteht, mit |
| 58 | der er den Einsatz solcher individualisierender |
| 59 | Werbetechniken beeinflussen kann. |
| 60 | |
| 61 | Neben dem schlichten Schalten von Werbeeinblendungen werden |
| 62 | Kunden zum Zweck der Verkaufsförderung auch gezielt |
| 63 | angesprochen. Dies geschieht auch über Anzeigen mit |
| 64 | besonderen Angeboten oder Gutscheinen für Neukunden und |
| 65 | Aktionen wie Treue-Boni oder Rabatte zur langfristigen |
| 66 | Bindung von Bestandskunden. |
| 67 | |
| 68 | Die eingesetzten Techniken ermöglichen es, sowohl Werbung, |
| 69 | Zielseiten, aber auch Angebote und Preise in Echtzeit auf |
| 70 | die speziellen Verhaltensweisen eines Nutzers auszurichten. |
| 71 | Durch die Techniken des so genannten „Targeting“ ist es |
| 72 | teilweise möglich, den Nutzer beim Besuch der Seite |
| 73 | wiederzuerkennen, das jeweilige Verhalten zu erfassen und |
| 74 | Webinhalte und –services dementsprechend dynamisch den |
| 75 | Nutzerpräferenzen anzupassen. Für die Nutzer der Seite ist |
| 76 | es dabei nicht mehr erkennbar, ob es sich um für sie bereits |
| 77 | angepasste Webseiten und Werbeangebote oder aber |
| 78 | Standardwebseiten handelt, die für alle Nutzer gleich sind. |
| 79 | Oftmals werden darüberhinaus auch Kombinationen von mehreren |
| 80 | Techniken eingesetzt. |
| 81 | |
| 82 | Jenseits des Schutzes der Privatsphäre sind daher die |
| 83 | Auswirkungen auf die Marktposition der Nutzer/Verbraucher im |
| 84 | Internet erheblich und müssen in Transparenz- sowie |
| 85 | Einwilli-gungserfordernissen berücksichtigt werden. |
| 86 | |
| 87 | Die Zulässigkeit, Transparenz- und |
| 88 | Einwilligungserfordernisse hängen wesentlich von den |
| 89 | eingesetzten Techniken, der Sensibilität der erhobenen Daten |
| 90 | und der Datennutzung ab. So ist von Bedeutung, ob |
| 91 | Nutzungsdaten aggregiert erhoben sowie verarbeitet werden |
| 92 | und eine individualisierte Auswertung nicht beabsichtigt |
| 93 | ist. Relevant ist dabei auch, ob sie pseudonymisiert oder |
| 94 | anonymisiert werden. |
| 95 | |
| 96 | Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den |
| 97 | Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten durch |
| 98 | an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte Dritte |
| 99 | erhoben und verwendet werden. Während die Datenverarbeitung |
| 100 | im ersten Fall auf Basis der vom Webseitenanbieter |
| 101 | bereitgestellten Datenschutzerklärung transparent gemacht |
| 102 | werden kann und der Nutzer die Möglichkeit erhält, gegenüber |
| 103 | einem klar identifizierbaren Ansprechpartner von seinem |
| 104 | Wahlrecht hinsichtlich der Datenerhebung und –verwendung |
| 105 | Gebrauch zu machen, ist im letzteren Fall die geforderte |
| 106 | Transparenz für den Nutzer oft nicht mehr gegeben, und es |
| 107 | fehlt ihm häufig die Möglichkeit, Einfluss auf die |
| 108 | Datenerhebung und –verwendung zu nehmen. |
| 109 | |
| 110 | Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob |
| 111 | die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und |
| 112 | damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so |
| 113 | dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen einwirken |
| 114 | kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit seinem |
| 115 | Zugriff entzogen gespeichert werden. |
| 116 | |
| 117 | Schließlich können besondere Umstände einen besonders |
| 118 | schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch |
| 119 | unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die |
| 120 | zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten |
| 121 | verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit |
| 122 | oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn |
| 123 | Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der |
| 124 | Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die |
| 125 | Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch die |
| 126 | übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des Surfverhaltens |
| 127 | einzelner Nutzer über eine Vielzahl von Webangeboten hinweg |
| 128 | auf, da hier nicht nur Informationen bezüglich der Nutzung |
| 129 | eines bestimmten Angebots gewonnen, sondern ein umfassendes |
| 130 | Bewegungsprofil der Nutzer im Netz gewonnen werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die |
| 2 | allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus |
| 3 | Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt abgerufen |
| 4 | werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid Services“). Dabei |
| 5 | ist die überwiegende Zahl der Inhalte derzeit entgeltfrei |
| 6 | abrufbar. Viele dieser unmittelbar kostenfreien Inhalte und |
| 7 | Dienste werden kommerziell erbracht, wobei Online-Werbung |
| 8 | nicht nur der Refinanzierung der Kosten dienen kann, sondern |
| 9 | auch der Erzielung von Gewinnen. Aber auch |
| 10 | nicht-kommerzielle Angebote setzen Online-Werbung ein, um |
| 11 | zumindest einen Teil der mit der Bereitstellung verbundenen |
| 12 | Kosten zu decken. |
| 13 | |
| 14 | Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter |
| 15 | Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im |
| 16 | Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es |
| 17 | beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne die |
| 18 | Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. |
| 19 | |
| 20 | Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten |
| 21 | Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten |
| 22 | individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den |
| 23 | Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen |
| 24 | individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte |
| 25 | Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch |
| 26 | steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom |
| 27 | Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum |
| 28 | die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann |
| 29 | sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die |
| 30 | notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu |
| 31 | erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass |
| 32 | tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. |
| 33 | |
| 34 | Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen |
| 35 | (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener |
| 36 | Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über das |
| 37 | vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen wird. |
| 38 | Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und in sehr |
| 39 | unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus der |
| 40 | aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des |
| 41 | Werbeempfängers. |
| 42 | |
| 43 | Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt |
| 44 | darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten |
| 45 | der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über |
| 46 | eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien |
| 47 | realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der |
| 48 | Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann |
| 49 | der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. |
| 50 | Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass |
| 51 | Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, |
| 52 | bei diesem Nutzer auch Daten erheben. |
| 53 | |
| 54 | In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten verarbeitet |
| 55 | werden, muss es allerdings eine zentrale Voraussetzung sein, |
| 56 | dass der Nutzer Informationen über die vorgenommene |
| 57 | Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit zusteht, mit |
| 58 | der er den Einsatz solcher individualisierender |
| 59 | Werbetechniken beeinflussen kann. |
| 60 | |
| 61 | Neben dem schlichten Schalten von Werbeeinblendungen werden |
| 62 | Kunden zum Zweck der Verkaufsförderung auch gezielt |
| 63 | angesprochen. Dies geschieht auch über Anzeigen mit |
| 64 | besonderen Angeboten oder Gutscheinen für Neukunden und |
| 65 | Aktionen wie Treue-Boni oder Rabatte zur langfristigen |
| 66 | Bindung von Bestandskunden. |
| 67 | |
| 68 | Die eingesetzten Techniken ermöglichen es, sowohl Werbung, |
| 69 | Zielseiten, aber auch Angebote und Preise in Echtzeit auf |
| 70 | die speziellen Verhaltensweisen eines Nutzers auszurichten. |
| 71 | Durch die Techniken des so genannten „Targeting“ ist es |
| 72 | teilweise möglich, den Nutzer beim Besuch der Seite |
| 73 | wiederzuerkennen, das jeweilige Verhalten zu erfassen und |
| 74 | Webinhalte und –services dementsprechend dynamisch den |
| 75 | Nutzerpräferenzen anzupassen. Für die Nutzer der Seite ist |
| 76 | es dabei nicht mehr erkennbar, ob es sich um für sie bereits |
| 77 | angepasste Webseiten und Werbeangebote oder aber |
| 78 | Standardwebseiten handelt, die für alle Nutzer gleich sind. |
| 79 | Oftmals werden darüberhinaus auch Kombinationen von mehreren |
| 80 | Techniken eingesetzt. |
| 81 | |
| 82 | Jenseits des Schutzes der Privatsphäre sind daher die |
| 83 | Auswirkungen auf die Marktposition der Nutzer/Verbraucher im |
| 84 | Internet erheblich und müssen in Transparenz- sowie |
| 85 | Einwilli-gungserfordernissen berücksichtigt werden. |
| 86 | |
| 87 | Die Zulässigkeit, Transparenz- und |
| 88 | Einwilligungserfordernisse hängen wesentlich von den |
| 89 | eingesetzten Techniken, der Sensibilität der erhobenen Daten |
| 90 | und der Datennutzung ab. So ist von Bedeutung, ob |
| 91 | Nutzungsdaten aggregiert erhoben sowie verarbeitet werden |
| 92 | und eine individualisierte Auswertung nicht beabsichtigt |
| 93 | ist. Relevant ist dabei auch, ob sie pseudonymisiert oder |
| 94 | anonymisiert werden. |
| 95 | |
| 96 | Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den |
| 97 | Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten durch |
| 98 | an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte Dritte |
| 99 | erhoben und verwendet werden. Während die Datenverarbeitung |
| 100 | im ersten Fall auf Basis der vom Webseitenanbieter |
| 101 | bereitgestellten Datenschutzerklärung transparent gemacht |
| 102 | werden kann und der Nutzer die Möglichkeit erhält, gegenüber |
| 103 | einem klar identifizierbaren Ansprechpartner von seinem |
| 104 | Wahlrecht hinsichtlich der Datenerhebung und –verwendung |
| 105 | Gebrauch zu machen, ist im letzteren Fall die geforderte |
| 106 | Transparenz für den Nutzer oft nicht mehr gegeben, und es |
| 107 | fehlt ihm häufig die Möglichkeit, Einfluss auf die |
| 108 | Datenerhebung und –verwendung zu nehmen. |
| 109 | |
| 110 | Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob |
| 111 | die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und |
| 112 | damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so |
| 113 | dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen einwirken |
| 114 | kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit seinem |
| 115 | Zugriff entzogen gespeichert werden. |
| 116 | |
| 117 | Schließlich können besondere Umstände einen besonders |
| 118 | schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch |
| 119 | unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die |
| 120 | zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten |
| 121 | verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit |
| 122 | oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn |
| 123 | Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der |
| 124 | Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die |
| 125 | Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch die |
| 126 | übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des Surfverhaltens |
| 127 | einzelner Nutzer über eine Vielzahl von Webangeboten hinweg |
| 128 | auf, da hier nicht nur Informationen bezüglich der Nutzung |
| 129 | eines bestimmten Angebots gewonnen, sondern ein umfassendes |
| 130 | Bewegungsprofil der Nutzer im Netz gewonnen werden. |
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