1 | Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die |
2 | allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus |
3 | Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt abgerufen |
4 | werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid Services“). Dabei |
5 | ist die überwiegende Zahl der Inhalte derzeit entgeltfrei |
6 | abrufbar. Viele dieser unmittelbar kostenfreien Inhalte und |
7 | Dienste werden kommerziell erbracht, wobei Online-Werbung |
8 | nicht nur der Refinanzierung der Kosten dienen kann, sondern |
9 | auch der Erzielung von Gewinnen. Aber auch |
10 | nicht-kommerzielle Angebote setzen Online-Werbung ein, um |
11 | zumindest einen Teil der mit der Bereitstellung verbundenen |
12 | Kosten zu decken. |
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14 | Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter |
15 | Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im |
16 | Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es |
17 | beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne die |
18 | Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. |
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20 | Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten |
21 | Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten |
22 | individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den |
23 | Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen |
24 | individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte |
25 | Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch |
26 | steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom |
27 | Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum |
28 | die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann |
29 | sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die |
30 | notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu |
31 | erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass |
32 | tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. |
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34 | Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen |
35 | (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener |
36 | Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über das |
37 | vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen wird. |
38 | Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und in sehr |
39 | unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus der |
40 | aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des |
41 | Werbeempfängers. |
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43 | Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt |
44 | darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten |
45 | der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über |
46 | eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien |
47 | realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der |
48 | Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann |
49 | der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. |
50 | Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass |
51 | Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, |
52 | bei diesem Nutzer auch Daten erheben. |
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54 | In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten verarbeitet |
55 | werden, muss es allerdings eine zentrale Voraussetzung sein, |
56 | dass der Nutzer Informationen über die vorgenommene |
57 | Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit zusteht, mit |
58 | der er den Einsatz solcher individualisierender |
59 | Werbetechniken beeinflussen kann. |
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65 | Inwieweit eine vorab zu erteilende Einwilligung erforderlich |
66 | ist, hängt wesentlich von der Art der Daten, der |
67 | Datenerhebung und –nutzung und der Schwere des damit |
68 | verbundenen Eingriffs in das informationelle |
69 | Selbstbestimmungsrecht ab. So ist zu unterscheiden, ob |
70 | Nutzungsdaten nur aggregiert verarbeitet und dabei |
71 | pseudonymisiert bzw. anonymisiert werden oder aber bezogen |
72 | oder zumindest beziehbar auf eine spezifische Person sind |
73 | und auch zu diesem Zwecke eingesetzt werden. |
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79 | Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den |
80 | Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten durch |
81 | an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte Dritte |
82 | erhoben und verwendet werden. Während die Datenverarbeitung |
83 | im ersten Fall auf Basis der vom Webseitenanbieter |
84 | bereitgestellten Datenschutzerklärung transparent gemacht |
85 | werden kann und der Nutzer die Möglichkeit erhält, gegenüber |
86 | einem klar identifizierbaren Ansprechpartner von seinem |
87 | Wahlrecht hinsichtlich der Datenerhebung und –verwendung |
88 | Gebrauch zu machen, ist im letzteren Fall die geforderte |
89 | Transparenz für den Nutzer oft nicht mehr gegeben, und es |
90 | fehlt ihm häufig die Möglichkeit, Einfluss auf die |
91 | Datenerhebung und –verwendung zu nehmen. |
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93 | Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob |
94 | die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und |
95 | damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so |
96 | dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen einwirken |
97 | kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit seinem |
98 | Zugriff entzogen gespeichert werden. |
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100 | Schließlich können besondere Umstände einen besonders |
101 | schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch |
102 | unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die |
103 | zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten |
104 | verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit |
105 | oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn |
106 | Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der |
107 | Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die |
108 | Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch die |
109 | übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des Surfverhaltens |
110 | einzelner Nutzer über eine Vielzahl von Webangeboten hinweg |
111 | auf, da hier nicht nur Informationen bezüglich der Nutzung |
112 | eines bestimmten Angebots gewonnen, sondern ein umfassendes |
113 | Bewegungsprofil der Nutzer im Netz gewonnen werden. |
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2.3.1.2 Geschäftsmodelle von Internet-Diensten / Online-Werbung (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
2.3.1.2 Geschäftsmodelle von Internet-Diensten / Online-Werbung (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt1 Das Internet besteht sowohl aus Inhalten und Diensten, die 2 allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen, als auch aus 3 Inhalten und Diensten, die lediglich gegen Entgelt 4 abgerufen werden können (= „Paid Content“ bzw. „Paid 5 Services“). Dabei ist die überwiegende Zahl der Inhalte 6 derzeit entgeltfrei abrufbar. Viele dieser unmittelbar 7 kostenfreien Inhalte und Dienste werden kommerziell 8 erbracht, wobei Online-Werbung nicht nur der Refinanzierung 9 der Kosten dienen kann, sondern auch der Erzielung von 10 Gewinnen. Aber auch nicht-kommerzielle Angebote setzen 11 Online-Werbung ein, um zumindest einen Teil der mit der 12 Bereitstellung verbundenen Kosten zu decken. 13 14 Online-Werbung kann damit die Bereitstellung bestimmter 15 Ange-bote ermöglichen und einen Beitrag zur Vielfalt im 16 Wettbewerb leisten. Auch im Online-Bereich ist es 17 beispielsweise über Ban-nerwerbung möglich, Werbung ohne 18 die Erhebung von Nutzerda-ten zu schalten. 19 20 Gegenüber anderen Werbeformen bietet die zielgerichteten 21 Online-Werbung allerdings aufgrund der technisch angelegten 22 individualisierten Bereitstellung von Inhalten für den 23 Nutzer auch die Möglichkeit, auf die vermutlichen 24 individuellen Interessen der Nutzer abgestimmte 25 Informationen und Werbebotschaften zu liefern. Hierdurch 26 steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Werbeinhalt vom 27 Empfänger als relevant erachtet wird. Dies erhöht wiederum 28 die erzielbaren Gewinne je angezeigter Werbung. Damit kann 29 sich auch die Menge der ungezielten Werbung reduzieren, die 30 notwendig ist, um eine Finanzierung des Web-Angebots zu 31 erreichen. Es besteht dabei aber keine Garantie, dass 32 tatsächlich weniger Werbung eingesetzt wird. 33 34 Es gibt eine Vielzahl von Technologien und Vorgehensweisen 35 (Algorithmen), mit deren Hilfe bei verhaltensbezogener 36 Werbung („Behavourial Advertising“) eine Vorhersage über 37 das vermutliche Interesse des Werbeadressaten getroffen 38 wird. Die Methoden nutzen in sehr verschiedener Weise und 39 in sehr unterschiedlichem Umfang und Intensität Daten aus 40 der aktuellen bzw. vorangegangenen Internetnutzung des 41 Werbeempfängers. 42 43 Allerdings muss verhaltensbezogene Werbung nicht unbedingt 44 darauf beruhen, dass Informationen über das Surfverhalten 45 der Nutzer dauerhaft gespeichert werden. Sie kann auch über 46 eine anonymisierte Zuordnung zu Interessenkategorien 47 realisiert werden, die auf einer bestimmten Art der 48 Verwendung der Cookie-Technik basiert. Diese Cookies kann 49 der Nutzer gegebenenfalls manuell wieder entfernen. 50 Allerdings gibt es keine Möglichkeit auszuschließen, dass 51 Webseiten, die Cookies auf dem Rechner des Nutzers ablegen, 52 bei diesem Nutzer auch Daten erheben. 53 54 In allen Fällen, in denen nutzungsbezogene Daten 55 verarbeitet werden, muss es allerdings eine zentrale 56 Voraussetzung sein, dass der Nutzer Informationen über die 57 vorgenommene Verwendung erhält und ihm eine Wahlmöglichkeit 58 zusteht, mit der er den Einsatz solcher 59 individualisierender Werbetechniken beeinflussen kann. 60 61 Neben dem schlichten Schalten von Werbeeinblendungen werden 62 Kunden zum Zweck der Verkaufsförderung auch gezielt 63 angesprochen. Dies geschieht auch über Anzeigen mit 64 besonderen Angeboten oder Gutscheinen für Neukunden und 65 Aktionen wie Treue-Boni oder Rabatte zur langfristigen 66 Bindung von Bestandskunden. 67 68 Die eingesetzten Techniken ermöglichen es, sowohl Werbung, 69 Zielseiten, aber auch Angebote und Preise in Echtzeit auf 70 die speziellen Verhaltensweisen eines Nutzers auszurichten. 71 Durch die Techniken des so genannten „Targeting“ ist es 72 teilweise möglich, den Nutzer beim Besuch der Seite 73 wiederzuerkennen, das jeweilige Verhalten zu erfassen und 74 Webinhalte und –services dementsprechend dynamisch den 75 Nutzerpräferenzen anzupassen. Für die Nutzer der Seite ist 76 es dabei nicht mehr erkennbar, ob es sich um für sie 77 bereits angepasste Webseiten und Werbeangebote oder aber 78 Standardwebseiten handelt, die für alle Nutzer gleich sind. 79 Oftmals werden darüberhinaus auch Kombinationen von 80 mehreren Techniken eingesetzt. 81 82 Jenseits des Schutzes der Privatsphäre sind daher die 83 Auswirkungen auf die Marktposition der Nutzer/Verbraucher 84 im Internet erheblich und müssen in Transparenz- sowie 85 Einwilli-gungserfordernissen berücksichtigt werden. 86 87 Die Zulässigkeit, Transparenz- und 88 Einwilligungserfordernisse hängen wesentlich von den 89 eingesetzten Techniken, der Sensibilität der erhobenen 90 Daten und der Datennutzung ab. So ist von Bedeutung, ob 91 Nutzungsdaten aggregiert erhoben sowie verarbeitet werden 92 und eine individualisierte Auswertung nicht beabsichtigt 93 ist. Relevant ist dabei auch, ob sie pseudonymisiert oder 94 anonymisiert werden. 95 96 Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den 97 Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten 98 durch an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte 99 Dritte erhoben und verwendet werden. Während die 100 Datenverarbeitung im ersten Fall auf Basis der vom 101 Webseitenanbieter bereitgestellten Datenschutzerklärung 102 transparent gemacht werden kann und der Nutzer die 103 Möglichkeit erhält, gegenüber einem klar identifizierbaren 104 Ansprechpartner von seinem Wahlrecht hinsichtlich der 105 Datenerhebung und –verwendung Gebrauch zu machen, ist im 106 letzteren Fall die geforderte Transparenz für den Nutzer 107 oft nicht mehr gegeben, und es fehlt ihm häufig die 108 Möglichkeit, Einfluss auf die Datenerhebung und –verwendung 109 zu nehmen. 110 111 Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob 112 die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und 113 damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so 114 dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen 115 einwirken kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit 116 seinem Zugriff entzogen gespeichert werden. 117 118 Schließlich können besondere Umstände einen besonders 119 schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch 120 unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die 121 zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten 122 verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit 123 oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn 124 Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der 125 Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die 126 Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch 127 die übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des 128 Surfverhaltens einzelner Nutzer über eine Vielzahl von 129 Webangeboten hinweg auf, da hier nicht nur Informationen 130 bezüglich der Nutzung eines bestimmten Angebots gewonnen, 131 sondern ein umfassendes Bewegungsprofil der Nutzer im Netz 132 gewonnen werden. 133 134 -----------------------------------135 streitig Ende136 -----------------------------------137 138 Ebenso ist es relevant, ob die Datenverarbeitung durch den139 Anbieter der Webseite selbst erfolgt oder ob die Daten140 durch an dem Leistungsverhältnis gar nicht beteiligte141 Dritte erhoben und verwendet werden. Während die142 Datenverarbeitung im ersten Fall auf Basis der vom143 Webseitenanbieter bereitgestellten Datenschutzerklärung144 transparent gemacht werden kann und der Nutzer die145 Möglichkeit erhält, gegenüber einem klar identifizierbaren146 Ansprechpartner von seinem Wahlrecht hinsichtlich der147 Datenerhebung und –verwendung Gebrauch zu machen, ist im148 letzteren Fall die geforderte Transparenz für den Nutzer149 oft nicht mehr gegeben, und es fehlt ihm häufig die150 Möglichkeit, Einfluss auf die Datenerhebung und –verwendung151 zu nehmen.152 153 Die Kontrolle des Nutzers wird auch davon beeinflusst, ob154 die Daten – etwa in Form von Cookies – auf seinem Gerät und155 damit in seinem Herrschaftsbereich gespeichert werden, so156 dass er bei-spielsweise über Browser-Einstellungen157 einwirken kann, oder ob gesammelte Daten zentral und damit158 seinem Zugriff entzogen gespeichert werden.159 160 Schließlich können besondere Umstände einen besonders161 schwerwiegenden Eingriff darstellen und deshalb auch162 unzulässig sein. Dies ist etwa der Fall, wenn für die163 zielgerichtete Ansprache (Targeting) auch sensible Daten164 verwendet werden, wie etwa Informationen über Gesundheit165 oder sexuelle Orientierung. Problematisch ist auch, wenn166 Daten aus besonders geschützten Bereichen wie etwa der167 Individualkommunikation gewonnen werden, etwa durch die168 Analyse von E-Mail-Inhalten. Besondere Fragen wirft auch169 die übergreifende Nachverfolgung („Tracking“) des170 Surfverhaltens einzelner Nutzer über eine Vielzahl von171 Webangeboten hinweg auf, da hier nicht nur Informationen172 bezüglich der Nutzung eines bestimmten Angebots gewonnen,173 sondern ein umfassendes Bewegungsprofil der Nutzer im Netz174 gewonnen werden.175