Papier: 2.2.1.3 Staatliche Datenverarbeitung im Wandel

Originalversion

1 Die Anfänge der Datenschutzbewegung in Europa wie auch in
2 den USA wandten sich gegen als übermächtig und bedrohlich
3 empfundene Datenerhebungsprojekte staatlicher Stellen.
4
5 Hinter diesen Projekten stand die zunehmende
6 Computerisierung der Verwaltung, die neue Möglichkeiten
7 einer Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen
8 Daten erstermöglichte. Die geplante Volkszählung zu Beginn
9 der 80er Jahre und das da-raufhin 1983 ergangene
10 Volkszählungsurteil des Bundesverfas-sungsgerichts
11 etablierten dann endgültig die bis dahin noch streitigen
12 rechtlichen Grundprinzipien des Datenschutzes.
13
14 Nachfolgend haben Gesetzgeber und Verwaltung in der
15 Verfolgung ihrer Aufgaben weiterhin Instrumente und
16 Verfahren vorangetrieben, die zumindest mit Blick auf den
17 Datenschutz erhebliche Probleme aufgewiesen haben. Dies gilt
18 in zunehmendem Maße auch für Vorhaben auf europäischer
19 Ebene. Die Vielzahl an Entscheidungen des
20 Bundesverfassungsgerichts zu Bundes- und Landesgesetzen (z.
21 B. G 10-Entscheidung, Großer Lauschangriff,
22 Online-Durchsuchung, Rasterfahndung,
23 KFZ-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung)markiert
24 dabei einen aktuellen Stand des Datenschutzes im
25 öffentlichen Bereich, der auf den Widerstreit zwischen den
26 von staatlichen Stellen in Anschlag gebrachten öffentlichen
27 Interessen einerseits, sowie dem insbesondere vom
28 Bun-desverfassungsgericht betonten verfassungsrechtlichen
29 Persönlichkeitsrecht andererseits, hinweist.
30
31 Die Auseinandersetzung beschränkt sich dabei nicht auf den
32 Sicherheitsbereich, sondern findet ihre Fortsetzung auch in
33 ande-ren Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so etwa in
34 den aktuellen Auseinandersetzungen um Grenzen zulässiger
35 Datenerhebung bei Hartz-IV-Empfängern oder die Ausweitung
36 staatlicher Kontodatenzugriffe.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Anfänge der Datenschutzbewegung in Europa wie auch in
2 den USA wandten sich gegen als übermächtig und bedrohlich
3 empfundene Datenerhebungsprojekte staatlicher Stellen.
4
5 Hinter diesen Projekten stand die zunehmende
6 Computerisierung der Verwaltung, die neue Möglichkeiten
7 einer Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen
8 Daten erstermöglichte. Die geplante Volkszählung zu Beginn
9 der 80er Jahre und das da-raufhin 1983 ergangene
10 Volkszählungsurteil des Bundesverfas-sungsgerichts
11 etablierten dann endgültig die bis dahin noch streitigen
12 rechtlichen Grundprinzipien des Datenschutzes.
13
14 Nachfolgend haben Gesetzgeber und Verwaltung in der
15 Verfolgung ihrer Aufgaben weiterhin Instrumente und
16 Verfahren vorangetrieben, die zumindest mit Blick auf den
17 Datenschutz erhebliche Probleme aufgewiesen haben. Dies gilt
18 in zunehmendem Maße auch für Vorhaben auf europäischer
19 Ebene. Die Vielzahl an Entscheidungen des
20 Bundesverfassungsgerichts zu Bundes- und Landesgesetzen (z.
21 B. G 10-Entscheidung, Großer Lauschangriff,
22 Online-Durchsuchung, Rasterfahndung,
23 KFZ-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung)markiert
24 dabei einen aktuellen Stand des Datenschutzes im
25 öffentlichen Bereich, der auf den Widerstreit zwischen den
26 von staatlichen Stellen in Anschlag gebrachten öffentlichen
27 Interessen einerseits, sowie dem insbesondere vom
28 Bun-desverfassungsgericht betonten verfassungsrechtlichen
29 Persönlichkeitsrecht andererseits, hinweist.
30
31 Die Auseinandersetzung beschränkt sich dabei nicht auf den
32 Sicherheitsbereich, sondern findet ihre Fortsetzung auch in
33 ande-ren Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so etwa in
34 den aktuellen Auseinandersetzungen um Grenzen zulässiger
35 Datenerhebung bei Hartz-IV-Empfängern oder die Ausweitung
36 staatlicher Kontodatenzugriffe.

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