Papier: 2.2.1.3 Staatliche Datenverarbeitung im Wandel
Originalversion
1 | Die Anfänge der Datenschutzbewegung in Europa wie auch in |
2 | den USA wandten sich gegen als übermächtig und bedrohlich |
3 | empfundene Datenerhebungsprojekte staatlicher Stellen. |
4 | |
5 | Hinter diesen Projekten stand die zunehmende |
6 | Computerisierung der Verwaltung, die neue Möglichkeiten |
7 | einer Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen |
8 | Daten erstermöglichte. Die geplante Volkszählung zu Beginn |
9 | der 80er Jahre und das da-raufhin 1983 ergangene |
10 | Volkszählungsurteil des Bundesverfas-sungsgerichts |
11 | etablierten dann endgültig die bis dahin noch streitigen |
12 | rechtlichen Grundprinzipien des Datenschutzes. |
13 | |
14 | Nachfolgend haben Gesetzgeber und Verwaltung in der |
15 | Verfolgung ihrer Aufgaben weiterhin Instrumente und |
16 | Verfahren vorangetrieben, die zumindest mit Blick auf den |
17 | Datenschutz erhebliche Probleme aufgewiesen haben. Dies gilt |
18 | in zunehmendem Maße auch für Vorhaben auf europäischer |
19 | Ebene. Die Vielzahl an Entscheidungen des |
20 | Bundesverfassungsgerichts zu Bundes- und Landesgesetzen (z. |
21 | B. G 10-Entscheidung, Großer Lauschangriff, |
22 | Online-Durchsuchung, Rasterfahndung, |
23 | KFZ-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung)markiert |
24 | dabei einen aktuellen Stand des Datenschutzes im |
25 | öffentlichen Bereich, der auf den Widerstreit zwischen den |
26 | von staatlichen Stellen in Anschlag gebrachten öffentlichen |
27 | Interessen einerseits, sowie dem insbesondere vom |
28 | Bun-desverfassungsgericht betonten verfassungsrechtlichen |
29 | Persönlichkeitsrecht andererseits, hinweist. |
30 | |
31 | Die Auseinandersetzung beschränkt sich dabei nicht auf den |
32 | Sicherheitsbereich, sondern findet ihre Fortsetzung auch in |
33 | ande-ren Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so etwa in |
34 | den aktuellen Auseinandersetzungen um Grenzen zulässiger |
35 | Datenerhebung bei Hartz-IV-Empfängern oder die Ausweitung |
36 | staatlicher Kontodatenzugriffe. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Anfänge der Datenschutzbewegung in Europa wie auch in |
2 | den USA wandten sich gegen als übermächtig und bedrohlich |
3 | empfundene Datenerhebungsprojekte staatlicher Stellen. |
4 | |
5 | Hinter diesen Projekten stand die zunehmende |
6 | Computerisierung der Verwaltung, die neue Möglichkeiten |
7 | einer Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen |
8 | Daten erstermöglichte. Die geplante Volkszählung zu Beginn |
9 | der 80er Jahre und das da-raufhin 1983 ergangene |
10 | Volkszählungsurteil des Bundesverfas-sungsgerichts |
11 | etablierten dann endgültig die bis dahin noch streitigen |
12 | rechtlichen Grundprinzipien des Datenschutzes. |
13 | |
14 | Nachfolgend haben Gesetzgeber und Verwaltung in der |
15 | Verfolgung ihrer Aufgaben weiterhin Instrumente und |
16 | Verfahren vorangetrieben, die zumindest mit Blick auf den |
17 | Datenschutz erhebliche Probleme aufgewiesen haben. Dies gilt |
18 | in zunehmendem Maße auch für Vorhaben auf europäischer |
19 | Ebene. Die Vielzahl an Entscheidungen des |
20 | Bundesverfassungsgerichts zu Bundes- und Landesgesetzen (z. |
21 | B. G 10-Entscheidung, Großer Lauschangriff, |
22 | Online-Durchsuchung, Rasterfahndung, |
23 | KFZ-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung)markiert |
24 | dabei einen aktuellen Stand des Datenschutzes im |
25 | öffentlichen Bereich, der auf den Widerstreit zwischen den |
26 | von staatlichen Stellen in Anschlag gebrachten öffentlichen |
27 | Interessen einerseits, sowie dem insbesondere vom |
28 | Bun-desverfassungsgericht betonten verfassungsrechtlichen |
29 | Persönlichkeitsrecht andererseits, hinweist. |
30 | |
31 | Die Auseinandersetzung beschränkt sich dabei nicht auf den |
32 | Sicherheitsbereich, sondern findet ihre Fortsetzung auch in |
33 | ande-ren Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so etwa in |
34 | den aktuellen Auseinandersetzungen um Grenzen zulässiger |
35 | Datenerhebung bei Hartz-IV-Empfängern oder die Ausweitung |
36 | staatlicher Kontodatenzugriffe. |
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