2.2.1.3 Staatliche Datenverarbeitung im Wandel

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  • 2.2.1.3 Staatliche Datenverarbeitung im Wandel (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Die Anfänge der Datenschutzbewegung in Europa wie auch in
    2 den USA wandten sich gegen als übermächtig und bedrohlich
    3 empfundene Datenerhebungsprojekte staatlicher Stellen.
    4
    5 Hinter diesen Projekten stand die zunehmende
    6 Computerisierung der Verwaltung, die neue Möglichkeiten
    7 einer Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen
    8 Daten erstermöglichte. Die geplante Volkszählung zu Beginn
    9 der 80er Jahre und das da-raufhin 1983 ergangene
    10 Volkszählungsurteil des Bundesverfas-sungsgerichts
    11 etablierten dann endgültig die bis dahin noch streitigen
    12 rechtlichen Grundprinzipien des Datenschutzes.
    13
    14 Nachfolgend haben Gesetzgeber und Verwaltung in der
    15 Verfolgung ihrer Aufgaben weiterhin Instrumente und
    16 Verfahren vorangetrieben, die zumindest mit Blick auf den
    17 Datenschutz erhebliche Probleme aufgewiesen haben. Dies gilt
    18 in zunehmendem Maße auch für Vorhaben auf europäischer
    19 Ebene. Die Vielzahl an Entscheidungen des
    20 Bundesverfassungsgerichts zu Bundes- und Landesgesetzen (z.
    21 B. G 10-Entscheidung, Großer Lauschangriff,
    22 Online-Durchsuchung, Rasterfahndung,
    23 KFZ-Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung)markiert
    24 dabei einen aktuellen Stand des Datenschutzes im
    25 öffentlichen Bereich, der auf den Widerstreit zwischen den
    26 von staatlichen Stellen in Anschlag gebrachten öffentlichen
    27 Interessen einerseits, sowie dem insbesondere vom
    28 Bun-desverfassungsgericht betonten verfassungsrechtlichen
    29 Persönlichkeitsrecht andererseits, hinweist.
    30
    31 Die Auseinandersetzung beschränkt sich dabei nicht auf den
    32 Sicherheitsbereich, sondern findet ihre Fortsetzung auch in
    33 ande-ren Bereichen der öffentlichen Verwaltung, so etwa in
    34 den aktuellen Auseinandersetzungen um Grenzen zulässiger
    35 Datenerhebung bei Hartz-IV-Empfängern oder die Ausweitung
    36 staatlicher Kontodatenzugriffe.