Papier: 2.1.8 Selbstdatenschutz und Medienkompetenz
Originalversion
1 | Die Stärkung allein des Datenschutzbewusstseins ist von der |
2 | Stärkung der Medienkompetenz, zu der auch die |
3 | Datenschutzkompentenz zu zählen wäre, zu unterscheiden. |
4 | Nutzer sind oft beim Umgang mit eigenen Daten nicht |
5 | umsichtig genug. Einerseits erkennen sie nicht, dass |
6 | personenbezogene Daten überhaupt anfallen. Andererseits |
7 | erkennen sie aber auch nicht die Reichweite und die |
8 | möglichen Folgen der Sammlung und Verarbeitung der |
9 | angegebenen personenbezogenen Daten. Sie müssen dies aber |
10 | erkennen, um bewusst mit ihren Daten umzugehen. |
11 | |
12 | Daher muss den Nutzern sowohl das praktische und technische |
13 | Verständnis für einen sorgfältigen Umgang mit den eigenen |
14 | personenbezogenen Daten (z. B. auch deren Schutz vor |
15 | unerwünschtem Zugriff oder Weitergabe) als auch die |
16 | Fähigkeit, mögliche Folgen und Konsequenzen der Nutzung |
17 | entsprechender Angebote zu erkennen, vermittelt werden. Dies |
18 | hilft nicht nur datenschutzrechtliche Risiken für den |
19 | Einzelnen zu minimieren, sondern eröffnet zugleich auch die |
20 | Chance, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung |
21 | bewusst auszuüben. Neben anderen Voraussetzungen ermöglicht |
22 | die Kenntnis der Prozesse der Datenverarbeitung einen |
23 | eigenverantwortlichen Umgang mit den Daten. |
24 | |
25 | Eine Stärkung des Selbstdatenschutzes kann eine Ergänzung |
26 | zu, aber kein Ersatz von gesetzlichen Datenschutzregeln |
27 | darstellen. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten mit der |
28 | Entwicklung international gültiger Datenschutzstandards |
29 | gewinnt der Selbstdatenschutz auch weiter an Bedeutung. |
30 | |
31 | Die Vermittlung eines praktischen und rechtlichen |
32 | Verständnisses muss daher eine gesamtgesellschaftliche |
33 | Aufgabe sein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Stärkung allein des Datenschutzbewusstseins ist von der |
2 | Stärkung der Medienkompetenz, zu der auch die |
3 | Datenschutzkompentenz zu zählen wäre, zu unterscheiden. |
4 | Nutzer sind oft beim Umgang mit eigenen Daten nicht |
5 | umsichtig genug. Einerseits erkennen sie nicht, dass |
6 | personenbezogene Daten überhaupt anfallen. Andererseits |
7 | erkennen sie aber auch nicht die Reichweite und die |
8 | möglichen Folgen der Sammlung und Verarbeitung der |
9 | angegebenen personenbezogenen Daten. Sie müssen dies aber |
10 | erkennen, um bewusst mit ihren Daten umzugehen. |
11 | |
12 | Daher muss den Nutzern sowohl das praktische und technische |
13 | Verständnis für einen sorgfältigen Umgang mit den eigenen |
14 | personenbezogenen Daten (z. B. auch deren Schutz vor |
15 | unerwünschtem Zugriff oder Weitergabe) als auch die |
16 | Fähigkeit, mögliche Folgen und Konsequenzen der Nutzung |
17 | entsprechender Angebote zu erkennen, vermittelt werden. Dies |
18 | hilft nicht nur datenschutzrechtliche Risiken für den |
19 | Einzelnen zu minimieren, sondern eröffnet zugleich auch die |
20 | Chance, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung |
21 | bewusst auszuüben. Neben anderen Voraussetzungen ermöglicht |
22 | die Kenntnis der Prozesse der Datenverarbeitung einen |
23 | eigenverantwortlichen Umgang mit den Daten. |
24 | |
25 | Eine Stärkung des Selbstdatenschutzes kann eine Ergänzung |
26 | zu, aber kein Ersatz von gesetzlichen Datenschutzregeln |
27 | darstellen. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten mit der |
28 | Entwicklung international gültiger Datenschutzstandards |
29 | gewinnt der Selbstdatenschutz auch weiter an Bedeutung. |
30 | |
31 | Die Vermittlung eines praktischen und rechtlichen |
32 | Verständnisses muss daher eine gesamtgesellschaftliche |
33 | Aufgabe sein. |
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