Papier: 2.1.8 Selbstdatenschutz und Medienkompetenz
Originalversion
| 1 | Die Stärkung allein des Datenschutzbewusstseins ist von der |
| 2 | Stärkung der Medienkompetenz, zu der auch die |
| 3 | Datenschutzkompentenz zu zählen wäre, zu unterscheiden. |
| 4 | Nutzer sind oft beim Umgang mit eigenen Daten nicht |
| 5 | umsichtig genug. Einerseits erkennen sie nicht, dass |
| 6 | personenbezogene Daten überhaupt anfallen. Andererseits |
| 7 | erkennen sie aber auch nicht die Reichweite und die |
| 8 | möglichen Folgen der Sammlung und Verarbeitung der |
| 9 | angegebenen personenbezogenen Daten. Sie müssen dies aber |
| 10 | erkennen, um bewusst mit ihren Daten umzugehen. |
| 11 | |
| 12 | Daher muss den Nutzern sowohl das praktische und technische |
| 13 | Verständnis für einen sorgfältigen Umgang mit den eigenen |
| 14 | personenbezogenen Daten (z. B. auch deren Schutz vor |
| 15 | unerwünschtem Zugriff oder Weitergabe) als auch die |
| 16 | Fähigkeit, mögliche Folgen und Konsequenzen der Nutzung |
| 17 | entsprechender Angebote zu erkennen, vermittelt werden. Dies |
| 18 | hilft nicht nur datenschutzrechtliche Risiken für den |
| 19 | Einzelnen zu minimieren, sondern eröffnet zugleich auch die |
| 20 | Chance, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung |
| 21 | bewusst auszuüben. Neben anderen Voraussetzungen ermöglicht |
| 22 | die Kenntnis der Prozesse der Datenverarbeitung einen |
| 23 | eigenverantwortlichen Umgang mit den Daten. |
| 24 | |
| 25 | Eine Stärkung des Selbstdatenschutzes kann eine Ergänzung |
| 26 | zu, aber kein Ersatz von gesetzlichen Datenschutzregeln |
| 27 | darstellen. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten mit der |
| 28 | Entwicklung international gültiger Datenschutzstandards |
| 29 | gewinnt der Selbstdatenschutz auch weiter an Bedeutung. |
| 30 | |
| 31 | Die Vermittlung eines praktischen und rechtlichen |
| 32 | Verständnisses muss daher eine gesamtgesellschaftliche |
| 33 | Aufgabe sein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Die Stärkung allein des Datenschutzbewusstseins ist von der |
| 2 | Stärkung der Medienkompetenz, zu der auch die |
| 3 | Datenschutzkompentenz zu zählen wäre, zu unterscheiden. |
| 4 | Nutzer sind oft beim Umgang mit eigenen Daten nicht |
| 5 | umsichtig genug. Einerseits erkennen sie nicht, dass |
| 6 | personenbezogene Daten überhaupt anfallen. Andererseits |
| 7 | erkennen sie aber auch nicht die Reichweite und die |
| 8 | möglichen Folgen der Sammlung und Verarbeitung der |
| 9 | angegebenen personenbezogenen Daten. Sie müssen dies aber |
| 10 | erkennen, um bewusst mit ihren Daten umzugehen. |
| 11 | |
| 12 | Daher muss den Nutzern sowohl das praktische und technische |
| 13 | Verständnis für einen sorgfältigen Umgang mit den eigenen |
| 14 | personenbezogenen Daten (z. B. auch deren Schutz vor |
| 15 | unerwünschtem Zugriff oder Weitergabe) als auch die |
| 16 | Fähigkeit, mögliche Folgen und Konsequenzen der Nutzung |
| 17 | entsprechender Angebote zu erkennen, vermittelt werden. Dies |
| 18 | hilft nicht nur datenschutzrechtliche Risiken für den |
| 19 | Einzelnen zu minimieren, sondern eröffnet zugleich auch die |
| 20 | Chance, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung |
| 21 | bewusst auszuüben. Neben anderen Voraussetzungen ermöglicht |
| 22 | die Kenntnis der Prozesse der Datenverarbeitung einen |
| 23 | eigenverantwortlichen Umgang mit den Daten. |
| 24 | |
| 25 | Eine Stärkung des Selbstdatenschutzes kann eine Ergänzung |
| 26 | zu, aber kein Ersatz von gesetzlichen Datenschutzregeln |
| 27 | darstellen. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten mit der |
| 28 | Entwicklung international gültiger Datenschutzstandards |
| 29 | gewinnt der Selbstdatenschutz auch weiter an Bedeutung. |
| 30 | |
| 31 | Die Vermittlung eines praktischen und rechtlichen |
| 32 | Verständnisses muss daher eine gesamtgesellschaftliche |
| 33 | Aufgabe sein. |
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