Papier: 1.3.5 Rechtsprechung nationaler Verwaltungs- und Zivilgerichte
Originalversion
1 | Zulässigkeit und Grenzen personenbezogener Bewertungsportale |
2 | im Internet sind Gegenstand der Entscheidung des |
3 | Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2009 . Der BGH lehnte |
4 | einen Anspruch der klagenden Lehrerin auf Löschung oder |
5 | Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens |
6 | der Schule, der unterrichteten Fächer sowie einer Bewertung |
7 | durch die Nutzer ab. Auch Meinungsäußerungen über eine |
8 | bestimmte oder bestimmbare Person oder diesbezügliche |
9 | Bewertungen stellten personenbezogene Daten dar. Die |
10 | Erhebung, Speicherung und Übermittlung solcher Beurteilungen |
11 | richte sich daher nach dem BDSG. Im konkreten Fall sei die |
12 | Erhebung und Speicherung der Bewertung trotz fehlender |
13 | Einwilligung der Lehrerin gemäß § 29 BDSG zulässig. |
14 | Voraussetzung hierfür ist nach § 29 BDSG, dass „kein Grund |
15 | zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein |
16 | schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss“ der |
17 | Datenerhebung und -speicherung hat. Bei der Prüfung des |
18 | „schutzwürdigen Interesses“ hat der BGH eine Abwägung |
19 | zwischen der Meinungsfreiheit der Nutzer aus Art. 5 Abs. 1 |
20 | GG und dem Persönlichkeitsrecht der Bewerteten vorgenommen |
21 | und im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt der |
22 | Meinungsfreiheit den Vorrang eingeräumt. |
23 | |
24 | Mit Urteil vom 9. Dezember 2003 hat der BGH zivilrechtliche |
25 | Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung in der |
26 | Presse von Luftbildaufnahmen, die Privathäuser einer |
27 | Prominenten zeigten, abgelehnt. Das Fotografieren der |
28 | Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein |
29 | zugänglichen Straße aus und die Verbreitung dieser Fotos |
30 | stelle regelmäßig keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts |
31 | dar. Wenn aber jemand „unter Überwindung bestehender |
32 | Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (Teleobjektiv, |
33 | Leiter, Flugzeug)“ ein privates Anwesen ausspähe, liege |
34 | grundsätzlich ein Eingriff in die Privatsphäre vor. Im |
35 | konkreten Fall hat das Gericht dennoch einen |
36 | Unterlassungsanspruch verneint, da bei Abwägung der |
37 | betroffenen Grundrechte die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 |
38 | GG überwiege. Von der Pressefreiheit nicht gedeckt sei aber |
39 | die Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zum Grundstück. |
40 | Auch die Installation von Überwachungskameras auf einem |
41 | Privatgrundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines |
42 | vermeintlich überwachten Nachbars beeinträchtigen |
43 | (BGH-Urteil vom 16. März 2010). |
44 | |
45 | Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher |
46 | Gerichte gemäß § 32 Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen aus |
47 | unerlaubten Handlungen gegen Veröffentlichungen im Internet |
48 | hat sich der BGH mit Urteil vom 29. März 2011 geäußert. |
49 | Deutsche Gerichte seien für Verletzungen des |
50 | Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen im Internet |
51 | dann zuständig, wenn die fraglichen Inhalte „objektiv einen |
52 | deutlichen Bezug zum Inland (…) aufweisen“. Voraussetzung |
53 | hierfür sei, dass eine Kollision der widerstreitenden |
54 | Interessen, d. h. des Persönlichkeitsrechts einerseits und |
55 | des Interesses an der Gestaltung des eigenen |
56 | Internetauftritts oder an der Berichterstattung |
57 | andererseits, nach den Umständen des konkreten Falls, |
58 | insbesondere auf Grund des konkreten Inhalts der |
59 | Veröffentlichung, im Inland tatsächlich eingetreten sei oder |
60 | eintreten könne. Das hat das Gericht im konkreten Fall |
61 | verneint, da es sich um die Beschreibung eines privaten |
62 | Treffens in Russland – verfasst auf russisch und in |
63 | kyrillischer Schrift – handelte. Aus dem deutschen Wohnsitz |
64 | des Klägers und dem Standort des Servers in Deutschland |
65 | ergebe sich kein hinreichend deutlicher Inlandsbezug. |
66 | |
67 | Mit Urteil vom 2. März 2010 hat der BGH die Zuständigkeit |
68 | deutscher Gerichte für eine Klage gegen eine |
69 | Internetveröffentlichung der „New York Times“ hingegen |
70 | bejaht. Der deutliche Inlandsbezug ergab sich nach |
71 | Auffassung des Gerichts aus dem Inhalt des veröffentlichten |
72 | Artikels (u. a. die Wiedergabe von Berichten deutscher |
73 | Strafverfolgungsbehörden über das deutsche Unternehmen des |
74 | Klägers) und der Tatsache, dass die „New York Times“ als |
75 | international anerkannte Zeitung auch in Deutschland |
76 | wahrgenommen werde. |
77 | |
78 | In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind |
79 | Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte u. a. |
80 | in folgenden Entscheidungen aufgegriffen worden: Arbeitgeber |
81 | und Betriebsrat seien grundsätzlich befugt, eine |
82 | Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit |
83 | des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte |
84 | der Arbeitnehmer richte sich nach dem Grundsatz der |
85 | Verhältnismäßigkeit (Beschluss vom 26. August 2008). Bei |
86 | Abschluss von Betriebsvereinbarungen sei gemäß § 75 Abs. 2 |
87 | Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die freie |
88 | Entfaltung der Persönlichkeit der beschäftigten Arbeitnehmer |
89 | zu schützen und hierbei auch der Grundsatz der |
90 | Verhältnismäßigkeit zu wahren. Mit Beschluss vom 12. August |
91 | 2008 äußerte sich das Gericht zum Leserecht einzelner |
92 | Mitglieder des Betriebsrates. Das Recht, die elektronisch |
93 | gespeicherten Unterlagen des Betriebsrats einzusehen, |
94 | umfasse auch das Leserecht auf elektronischem Weg, und zwar |
95 | jederzeit, wie dies in § 34 Abs. 3 BetrVG vorgesehen sei. |
96 | Dem stünden auch die Schweigepflicht der Mitglieder des |
97 | Betriebsrats und datenschutzrechtliche Vorschriften nicht |
98 | entgegen. |
99 | |
100 | Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 8. |
101 | März 2002 die Herausgabe von Stasi-Unterlagen mit |
102 | personenbezogenen Informationen über Personen der |
103 | Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder |
104 | Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nach der damaligen |
105 | Fassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für unzulässig |
106 | erklärt, wenn diese systematisch vom Staatsicherheitsdienst |
107 | ausgespäht wurden. Im Hinblick auf eine mögliche Änderung |
108 | des Gesetzes weist das Gericht darauf hin, dass bei der |
109 | Weitergabe rechtsstaatswidrig erworbener Informationen dem |
110 | Persönlichkeitsrecht ein höherer Schutz zukomme, als dies |
111 | bei der sonstigen Veröffentlichung von Informationen über |
112 | Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres |
113 | Amtes der Fall sei. |
114 | |
115 | Werden personenbezogene Informationen durch eine sachlich |
116 | unzuständige Behörde weitergegeben, stellt dies einen |
117 | Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle |
118 | Selbstbestimmung dar. Das BVerwG hat hierzu mit Urteil vom |
119 | 9. März 2005 entschieden, ein Eingriff in das |
120 | informationelle Selbstbestimmungsrecht sei grundsätzlich |
121 | auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Daten zwar von |
122 | einer anderen Behörde rechtmäßig hätten weitergegeben werden |
123 | dürfen, im konkreten Fall aber eine sachlich unzuständige |
124 | Behörde gehandelt habe. |
125 | |
126 | Nach § 7 Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) in Verbindung |
127 | mit § 15 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) |
128 | erteilt der Bundesnachrichtendienst dem Betroffenen auf |
129 | Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten |
130 | Daten, soweit er ein besonderes Interesse an der Auskunft |
131 | darlegt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 24. März 2010 |
132 | ausgeführt, dass eine Auskunftserteilung unter Berufung auf |
133 | die in § 15 Abs. 2 BVerfSchG aufgeführten |
134 | Geheimhaltungsgründe nur dann abgelehnt werden könne, wenn |
135 | eine Abwägung im Einzelfall ergebe, dass das |
136 | Auskunftsinteresse zurückstehen müsse. Dagegen erstrecke |
137 | sich die Auskunftsverpflichtung von vornherein nicht auf die |
138 | Herkunft der Daten (§ 15 Abs. 3 BVerfSchG). |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Zulässigkeit und Grenzen personenbezogener Bewertungsportale |
2 | im Internet sind Gegenstand der Entscheidung des |
3 | Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2009 . Der BGH lehnte |
4 | einen Anspruch der klagenden Lehrerin auf Löschung oder |
5 | Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens |
6 | der Schule, der unterrichteten Fächer sowie einer Bewertung |
7 | durch die Nutzer ab. Auch Meinungsäußerungen über eine |
8 | bestimmte oder bestimmbare Person oder diesbezügliche |
9 | Bewertungen stellten personenbezogene Daten dar. Die |
10 | Erhebung, Speicherung und Übermittlung solcher Beurteilungen |
11 | richte sich daher nach dem BDSG. Im konkreten Fall sei die |
12 | Erhebung und Speicherung der Bewertung trotz fehlender |
13 | Einwilligung der Lehrerin gemäß § 29 BDSG zulässig. |
14 | Voraussetzung hierfür ist nach § 29 BDSG, dass „kein Grund |
15 | zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein |
16 | schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss“ der |
17 | Datenerhebung und -speicherung hat. Bei der Prüfung des |
18 | „schutzwürdigen Interesses“ hat der BGH eine Abwägung |
19 | zwischen der Meinungsfreiheit der Nutzer aus Art. 5 Abs. 1 |
20 | GG und dem Persönlichkeitsrecht der Bewerteten vorgenommen |
21 | und im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt der |
22 | Meinungsfreiheit den Vorrang eingeräumt. |
23 | |
24 | Mit Urteil vom 9. Dezember 2003 hat der BGH zivilrechtliche |
25 | Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung in der |
26 | Presse von Luftbildaufnahmen, die Privathäuser einer |
27 | Prominenten zeigten, abgelehnt. Das Fotografieren der |
28 | Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein |
29 | zugänglichen Straße aus und die Verbreitung dieser Fotos |
30 | stelle regelmäßig keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts |
31 | dar. Wenn aber jemand „unter Überwindung bestehender |
32 | Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (Teleobjektiv, |
33 | Leiter, Flugzeug)“ ein privates Anwesen ausspähe, liege |
34 | grundsätzlich ein Eingriff in die Privatsphäre vor. Im |
35 | konkreten Fall hat das Gericht dennoch einen |
36 | Unterlassungsanspruch verneint, da bei Abwägung der |
37 | betroffenen Grundrechte die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 |
38 | GG überwiege. Von der Pressefreiheit nicht gedeckt sei aber |
39 | die Veröffentlichung einer Wegbeschreibung zum Grundstück. |
40 | Auch die Installation von Überwachungskameras auf einem |
41 | Privatgrundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines |
42 | vermeintlich überwachten Nachbars beeinträchtigen |
43 | (BGH-Urteil vom 16. März 2010). |
44 | |
45 | Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher |
46 | Gerichte gemäß § 32 Zivilprozessordnung (ZPO) für Klagen aus |
47 | unerlaubten Handlungen gegen Veröffentlichungen im Internet |
48 | hat sich der BGH mit Urteil vom 29. März 2011 geäußert. |
49 | Deutsche Gerichte seien für Verletzungen des |
50 | Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen im Internet |
51 | dann zuständig, wenn die fraglichen Inhalte „objektiv einen |
52 | deutlichen Bezug zum Inland (…) aufweisen“. Voraussetzung |
53 | hierfür sei, dass eine Kollision der widerstreitenden |
54 | Interessen, d. h. des Persönlichkeitsrechts einerseits und |
55 | des Interesses an der Gestaltung des eigenen |
56 | Internetauftritts oder an der Berichterstattung |
57 | andererseits, nach den Umständen des konkreten Falls, |
58 | insbesondere auf Grund des konkreten Inhalts der |
59 | Veröffentlichung, im Inland tatsächlich eingetreten sei oder |
60 | eintreten könne. Das hat das Gericht im konkreten Fall |
61 | verneint, da es sich um die Beschreibung eines privaten |
62 | Treffens in Russland – verfasst auf russisch und in |
63 | kyrillischer Schrift – handelte. Aus dem deutschen Wohnsitz |
64 | des Klägers und dem Standort des Servers in Deutschland |
65 | ergebe sich kein hinreichend deutlicher Inlandsbezug. |
66 | |
67 | Mit Urteil vom 2. März 2010 hat der BGH die Zuständigkeit |
68 | deutscher Gerichte für eine Klage gegen eine |
69 | Internetveröffentlichung der „New York Times“ hingegen |
70 | bejaht. Der deutliche Inlandsbezug ergab sich nach |
71 | Auffassung des Gerichts aus dem Inhalt des veröffentlichten |
72 | Artikels (u. a. die Wiedergabe von Berichten deutscher |
73 | Strafverfolgungsbehörden über das deutsche Unternehmen des |
74 | Klägers) und der Tatsache, dass die „New York Times“ als |
75 | international anerkannte Zeitung auch in Deutschland |
76 | wahrgenommen werde. |
77 | |
78 | In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind |
79 | Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte u. a. |
80 | in folgenden Entscheidungen aufgegriffen worden: Arbeitgeber |
81 | und Betriebsrat seien grundsätzlich befugt, eine |
82 | Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit |
83 | des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte |
84 | der Arbeitnehmer richte sich nach dem Grundsatz der |
85 | Verhältnismäßigkeit (Beschluss vom 26. August 2008). Bei |
86 | Abschluss von Betriebsvereinbarungen sei gemäß § 75 Abs. 2 |
87 | Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die freie |
88 | Entfaltung der Persönlichkeit der beschäftigten Arbeitnehmer |
89 | zu schützen und hierbei auch der Grundsatz der |
90 | Verhältnismäßigkeit zu wahren. Mit Beschluss vom 12. August |
91 | 2008 äußerte sich das Gericht zum Leserecht einzelner |
92 | Mitglieder des Betriebsrates. Das Recht, die elektronisch |
93 | gespeicherten Unterlagen des Betriebsrats einzusehen, |
94 | umfasse auch das Leserecht auf elektronischem Weg, und zwar |
95 | jederzeit, wie dies in § 34 Abs. 3 BetrVG vorgesehen sei. |
96 | Dem stünden auch die Schweigepflicht der Mitglieder des |
97 | Betriebsrats und datenschutzrechtliche Vorschriften nicht |
98 | entgegen. |
99 | |
100 | Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 8. |
101 | März 2002 die Herausgabe von Stasi-Unterlagen mit |
102 | personenbezogenen Informationen über Personen der |
103 | Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder |
104 | Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nach der damaligen |
105 | Fassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für unzulässig |
106 | erklärt, wenn diese systematisch vom Staatsicherheitsdienst |
107 | ausgespäht wurden. Im Hinblick auf eine mögliche Änderung |
108 | des Gesetzes weist das Gericht darauf hin, dass bei der |
109 | Weitergabe rechtsstaatswidrig erworbener Informationen dem |
110 | Persönlichkeitsrecht ein höherer Schutz zukomme, als dies |
111 | bei der sonstigen Veröffentlichung von Informationen über |
112 | Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres |
113 | Amtes der Fall sei. |
114 | |
115 | Werden personenbezogene Informationen durch eine sachlich |
116 | unzuständige Behörde weitergegeben, stellt dies einen |
117 | Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle |
118 | Selbstbestimmung dar. Das BVerwG hat hierzu mit Urteil vom |
119 | 9. März 2005 entschieden, ein Eingriff in das |
120 | informationelle Selbstbestimmungsrecht sei grundsätzlich |
121 | auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Daten zwar von |
122 | einer anderen Behörde rechtmäßig hätten weitergegeben werden |
123 | dürfen, im konkreten Fall aber eine sachlich unzuständige |
124 | Behörde gehandelt habe. |
125 | |
126 | Nach § 7 Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) in Verbindung |
127 | mit § 15 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) |
128 | erteilt der Bundesnachrichtendienst dem Betroffenen auf |
129 | Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten |
130 | Daten, soweit er ein besonderes Interesse an der Auskunft |
131 | darlegt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 24. März 2010 |
132 | ausgeführt, dass eine Auskunftserteilung unter Berufung auf |
133 | die in § 15 Abs. 2 BVerfSchG aufgeführten |
134 | Geheimhaltungsgründe nur dann abgelehnt werden könne, wenn |
135 | eine Abwägung im Einzelfall ergebe, dass das |
136 | Auskunftsinteresse zurückstehen müsse. Dagegen erstrecke |
137 | sich die Auskunftsverpflichtung von vornherein nicht auf die |
138 | Herkunft der Daten (§ 15 Abs. 3 BVerfSchG). |
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