Das unterstütze ich voll. Unser Datenschutzrecht ist bislang gar nicht so schlecht, in der Theorie, ausgewogen, ich gehe mit vielem konform, bislang ... Woran es hapert, ist die Praxis: Die wohlklingenden Gesetze sind, wohl mit Absicht, so ausgestaltet, dass Betroffene keine Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Es ist wie der bayrische Dorfpolizist (das Klischee davon, regt euch ab ;-) ), der a Mass Bier noch nicht zu viel findet zum Autofahren. Die Folgenlosigkeit von Gesetzesverstößen ist regelmäßig eine Einladung. Wenn man jetzt noch Polizei und Gerichte ausdünnt und mit politischen Aufgaben randvoll beschäftigt, dann kann man eigentlich ziemlich <Sarkasmus ein> ungestört von Grundrechtsfanatikern, Demokraten und anderen professionellen Bedenkenträgern seinen Geschäften nachgehen. </Sarkasmus Ende>
Also, die Schadensersatzpflicht passt in dieses Konzept. Ich würde gern die Hälfte des Schadensersatzes nicht an die Opfer gehen lassen, sondern zweckgebunden etwa das Budget von institutionellen Datenschützern aufgebessert wissen wollen, aus solchen Bußgeldern, damit es so wie oben eben nicht laufen kann. Ich weiß, dass Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden dürfen, wie das bei Bußgeldern ist, weiß ich nicht. Aber Juristen sind da findig, wenn sie es nicht Bußgeld nennen, nennen sie es anders. Juristen können jedes Gestaltungsschlupfloch nutzen und alles begründen bzw. rechtfertigen, und auch das Gegenteil. Da gibt es bestimmt einen Weg ... wenn man will.