+5

Pauschale Entschädigungspflicht bei Datenschutzverstößen


Datenschutzverstöße haben für die jeweiligen Unternehmen bisher nur selten wirklich spürbare Folgen. Ein Schadensersatz ist bisher nicht zu zahlen, da kein materieller Schaden bemessen werden kan.

Unternehmen, die gegen Datenschutzregelungen verstoßen oder personenbezogene Daten verlieren, sollen daher verpflichtet werden, den betroffenen Bürgern eine pauschale Entschädigung zu zahlen. Dadurch wird ein großer Anreiz geschaffen, Datenschutzregelungen zu beachten und für eine angemessene Sicherheit der gespeicherten Daten zu sorgen, da der Missbrauch zahlreicher Datensätze oder ein großes Datenleck selbst bei einem kleinen Entschädigungsbetrag pro Person sehr teuer werden kann.


Diskussionen

  • Wenn Dein Vorschlag editierbar wär, könnte man Tippfehler entfernen.

  • 2weiX ist dafür
    +1

    Unterstützung.

    bei privaten datenvergehen werden teilweise horrende strafen fällig. die weitergabe meiner privaten daten zu gewerblichen zwecken ohne meine erlaubnis sollte ebenso strafbar sein.

  • mupan ist dafür
    +1

    Das unterstütze ich voll. Unser Datenschutzrecht ist bislang gar nicht so schlecht, in der Theorie, ausgewogen, ich gehe mit vielem konform, bislang ... Woran es hapert, ist die Praxis: Die wohlklingenden Gesetze sind, wohl mit Absicht, so ausgestaltet, dass Betroffene keine Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Es ist wie der bayrische Dorfpolizist (das Klischee davon, regt euch ab ;-) ), der a Mass Bier noch nicht zu viel findet zum Autofahren. Die Folgenlosigkeit von Gesetzesverstößen ist regelmäßig eine Einladung. Wenn man jetzt noch Polizei und Gerichte ausdünnt und mit politischen Aufgaben randvoll beschäftigt, dann kann man eigentlich ziemlich <Sarkasmus ein> ungestört von Grundrechtsfanatikern, Demokraten und anderen professionellen Bedenkenträgern seinen Geschäften nachgehen. </Sarkasmus Ende>

    Also, die Schadensersatzpflicht passt in dieses Konzept. Ich würde gern die Hälfte des Schadensersatzes nicht an die Opfer gehen lassen, sondern zweckgebunden etwa das Budget von institutionellen Datenschützern aufgebessert wissen wollen, aus solchen Bußgeldern, damit es so wie oben eben nicht laufen kann. Ich weiß, dass Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden dürfen, wie das bei Bußgeldern ist, weiß ich nicht. Aber Juristen sind da findig, wenn sie es nicht Bußgeld nennen, nennen sie es anders. Juristen können jedes Gestaltungsschlupfloch nutzen und alles begründen bzw. rechtfertigen, und auch das Gegenteil. Da gibt es bestimmt einen Weg ... wenn man will.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.