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Anonymität im Zeitalter von IPv6


Internet-Zugangsanbieter müssen verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung unserer Internetnutzung nicht nur bis zu eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang möglich sein. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter mit ihnen nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. „Semipermanente“ IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht. Wegen der zunehmend dauerhaft verbundenen Geräte (z.B. Telefonmodems, TV-Modems) muss auf Wunsch auch die Neuzuteilung einer IP-Adresse spätestens alle 24 Stunden angeboten werden. Internet-Zugangsanbieter müssen Neukunden bei Vertragsschluss diese Wahlrechte anbieten.


Diskussionen

  • Dem stimme ich unter dem Strich zu, allerdings sollten Provider auch (auf Wunsch) feste IP-Adressen anbieten. Mit IPv6 ist dies ja problemlos möglich, und der Kunde sollte die Wahlfreiheit haben. Sprich: keine Pflicht zu dynamischen IP-Adressen, aber die Option.

    • Option wird bei den ISPs aber bedeuten: Änderung der Option nur gegen Cash (wie früher mit beim Fastpath).

      Man sollte daher auf jedenfall die "Default"-Einstellung diskutieren.

      Vorschlag: Per Default dynamische IPs

      • Da gibt es keinen (technischen) Grund zu. Wenn der Router eine neue IP fordern kann, heißt das noch lange nicht, daß er das auch muß. Also: Keine Zwangstrennung (wie bei IPv4), aber die Möglichkeit, sich jederzeit eine neue IP zuweisen zu lassen. (Und vielleicht den Default im Router so einstellen, daß er das regelmäßig tut.) Der einzige Grund den Provider hätten um etwas anderes zu machen (also weiterhin Zwangstrennung oder statische IP ohne Änderungsmöglichkeit) wäre, um ihre Kunden zu schröpfen bzw. ihnen teure "Profitarife" anzudrehen. In einem funktionierenden Markt müßten einige Provider das also kostenlos oder zu sehr geringem Aufpreis anbieten (wenn das nicht passiert - Regulierungsbedarf!).

        • Das halte ich so für nicht möglich. Technisch gesehen würde das zwar meines Erachtens nach gehen. Aber dann würde bei Verlust der Verbindung z.B. bei einem Stromausfall oder Abschalten des Routers eine neue IP-Adresse zugewiesen, obwohl man das gar nicht will. Bei den festen Adressen geht es ja gerade darum, dass diese wenigstens über Monate oder Jahre hinweg gleich bleiben.

    • Wie wäre es denn beides gleichzeitig anzubieten? Ein festes Prefix für z.B. Serverapplikationen, wie einen eigenen Webserver, und ein dynamisches Prefix, dass dauernd wechselt, für die private Kommunikation.

      Ausgehende Verbindungen werden immer über das dynamische Prefix geroutet, während eingehende Verbindungen sich die Adresse aussuchen können. Eingehende Verbindungen auf das dynamische Prefix könnten auch durch eine Firewall blockiert werden.

      So lassen sich Dienste nach außen auf dem festen Prefix anbieten, die ja nicht anonym sein sollen und die private Kommunikation bleibt anonym.

      Wenn die Routingeinstellungen im Router konfigurierbar sind, denke ich, dass das durchaus machbar und praktikabel ist.

      • ich hätte gern ein paar feste Adressen für bestimmte Dienste wo ich derzeit eine dyndns benutze und dann würde ich aber auch gern zu bestimmten Diensten / Zeiten anonym im Internet sein

  • IP-Adressen sollten nicht auf Wunsch, sondern generell dynamisch sein. Nur auf expliziten Wunsch sollten sie statisch geschaltet werden können, z.B. für Server.

  • MrProcess ist dagegen
    -1

    Es kann m.E. nicht sein, dass ein freier unabhängiger freier Betrieb eine Leistung a) anbieten [explizit erwähnt] oder b) gar kostenlos [vermute ich mal impliziert] anbieten muss. Es muss einem Betrieb überlassen sein, ob und ggf. zu welchen Konditionen er Leistungen anbietet. Und der Gesetzgeber hat sich da herauszuhalten, wenn es nichts schützenswertes zu schützen gibt (ich sehe kein schützenswertes Gut).

    • schützenswertes Gut

      Automobilhersteller müssen auch Airbags mit in ihre Automobile einbauen. Schützenswertes Gut ist dabei die Gesundheit. Bei der IP-Adresse ist das schützenswerte Gut die Privatsphäre.

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