Löschmöglichkeit für weitergereichte personenbezogene Daten
Es besteht laut Datenschutzgesetz grundsätzlich das Recht seine Daten zu löschen. Jedes Unternehmen muss mitprotokollieren von wem es die Daten erhalten hat und an wen sie weitergereicht wurden. Es soll gesetzlich eine Löschmöglichkeit festgeschrieben werden, sodass die Daten bei allen Unternehmen ohne zusätzlichen Aufwand gelöscht werden können.
Beispiel: Unternehmen A erhebt Daten und gibt diese an B und C weiter. C wiederum verkauft die Daten an D. Ich erhalte Werbung von D und frage nach woher die Daten kommen. Anschließend müsste ich bei C anrufen woher die Daten stammen und weiter bei A usw. Da der Erhalt und Weitergabe aber ohnehin protokolliert werden müssen, könnte man doch veranlassen die Daten "nach hinten und nach vorne" bei allen Unternehmen zu löschen => "Unternehmen D, biete lösche meine Daten und weiters veranlasse ich eine Löschung bei allen Unternehmen, von denen diese Daten kommen (= C, B, A)"
ujo ist dagegen
Die Löschmöglichkeit für weitergereichte personenbezogene Daten sieht für mich bei lokaler Anwendung wie z.B. nur in DE im Ansatz wenig wirksam aus - global im Internet ist diese Forderung (zum Glück) nicht durchsetzbar. Das Problem sind ja auch nicht die gespeicherten personenbezogene Daten, sondern was mit diesen geschieht.