Informationspflicht über gespeicherte Daten
Dienstanbieter sollen verpflichtet werden alle über den Nutzer gespeicherten Daten
1) auf Verlangen in geordneter Form und angemessener Zeit dem Nutzer zur Verfügung zu stellen - Insbesondere Was ist gespeichert?, Wozu werden die Daten benötigt? Wer hat Zugang? Evt. Wie sind die Daten gesichert / Wo gespeichert?
2) in Regelmäßigen Abständen entweder darauf hinweisen DASS Daten gespeichert sind und auf Möglichkeit 1) hinweisen oder Die Aufbereiteten Daten zu versenden.
Begründung: Nur wer weiß wo und welche Daten gespeichert sind kann auch selbstbestimmt damit umgehen. Einen Überblick bei welchem Dienst man welche Daten gespeichert hat kann man momentan (fast) nicht behalten.
DennisF
Genau das ist bereits im BDSG §34 und §19 geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html
§34 für den nicht öffentlichen Bereich
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html
§19 für den öffentlichen Bereich.
Korrigiere mich wenn ich falsch liege