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Informationspflicht über gespeicherte Daten


Dienstanbieter sollen verpflichtet werden alle über den Nutzer gespeicherten Daten

1) auf Verlangen in geordneter Form und angemessener Zeit dem Nutzer zur Verfügung zu stellen - Insbesondere Was ist gespeichert?, Wozu werden die Daten benötigt? Wer hat Zugang? Evt. Wie sind die Daten gesichert / Wo gespeichert?

2) in Regelmäßigen Abständen entweder darauf hinweisen DASS Daten gespeichert sind und auf Möglichkeit 1) hinweisen oder Die Aufbereiteten Daten zu versenden.

Begründung: Nur wer weiß wo und welche Daten gespeichert sind kann auch selbstbestimmt damit umgehen. Einen Überblick bei welchem Dienst man welche Daten gespeichert hat kann man momentan (fast) nicht behalten.


Diskussionen

  • Genau das ist bereits im BDSG §34 und §19 geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html
    §34 für den nicht öffentlichen Bereich

    http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html
    §19 für den öffentlichen Bereich.

    Korrigiere mich wenn ich falsch liege

    • Es geht mir dabei hauptsächlich auch um die angemessene Zeit und die Form. Eventuell könnte man auch ein einheitliches Formular oder ähnliches vorschreiben.

  • mx880 ist dafür
    +3

    In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meinen Vorschlag hinweisen der vorsieht, dass Betreber bzw. Anbieter die Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung von Daten bei den Nutzern nach einer bestimmten Frist immer wieder erneut einholen müssen. Das könnte man meiner Ansicht nach sehr gut mit Punkt 2 kombinieren. Siehe hier.

  • cschoen ist dafür
    +2

    Wichitg wäre, daß sie diese Informationen kostenfrei herausgeben.

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