Internet-Zugangsanbieter müssen verpflichtet werden, auf Wunsch die dynamische Zuteilung einer neuen IP-Adresse bei jedem Einwahlvorgang anzubieten. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung unserer Internetnutzung nicht nur bis zu eine Woche lang, sondern monate- oder jahrelang möglich sein. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter mit ihnen nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. „Semipermanente“ IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht. Wegen der zunehmend dauerhaft verbundenen Geräte (z.B. Telefonmodems, TV-Modems) muss auf Wunsch auch die Neuzuteilung einer IP-Adresse spätestens alle 24 Stunden angeboten werden. Internet-Zugangsanbieter müssen Neukunden bei Vertragsschluss diese Wahlrechte anbieten.
Anonymität im Zeitalter von IPv6 - Historie
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Anonymität im Zeitalter von IPv6
von sherz1, angelegt