Besserer Schutz von Passwörtern und PINs
Behörden darf der Zugriff auf Passwörter zu E-Mail-Konten und SIM-PINs künftig nur noch unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung erlaubt werden (§ 113 I 2 TKG ändern).