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Keine Surfprotokolle durch das BSI


Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG).


Diskussionen

  • Alvar Freude SV ist dagegen
    +3

    Das BSI hat keine Ermächtigung, das Surfverhalten einzelner Nutzer zu überwachen.

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