Keine Surfprotokolle durch das BSI
Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG).
Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG).
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Alvar Freude SV ist dagegen
Das BSI hat keine Ermächtigung, das Surfverhalten einzelner Nutzer zu überwachen.