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Verwertungsverbot für rechtswidrige Auskünfte über Internetnutzer


Für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten muss ein Verwertungsverbot eingeführt werden, unter anderem damit ausländische Anbieter nicht länger ohne Vorliegen der deutschen Schutzvorschriften „freiwillig“ Auskünfte über Internetnutzer an deutsche Eingriffsbehörden erteilen.


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