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Datenschutz durch Klagerechte


Datenschutzvereine brauchen ebenso ein Verbandsklagerecht wie Verbraucherschutzvereine. Bei von Einzelnen angestrengten Prozessen – etwa im Fall T-Online – gibt es bisher immer wieder Finanzierungsschwierigkeiten; außerdem wird das Urteil von der Gegenseite oftmals nur für den jeweiligen Kläger umgesetzt und nicht für alle Kunden. Dies ließe sich durch eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes beheben.

Daneben müssen Datenschutzverstöße auch als Wettbewerbsverstöße abmahnbar sein. Bisher sind die Gerichte der Meinung, dass Datenschutzvorschriften nicht wettbewerbsschützend seien. Das Wettbewerbsrecht ist aber ein effizientes, unbürokratisches und erfolgreiches Instrument, das auf den Bereich des Datenschutzes erstreckt werden sollte.


Diskussionen

  • mx880 ist dafür
    +1

    Nach den Verschiedenen Äußerungen im Sinne von "Datenschutz Made in Germany", kann man denke ich auch davon außgehen, dass der Wettbewerb bei Datenschutzverstößen betroffen ist.

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