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Grundrechte-TÜV für Gesetze einführen


Bundesinnen- und Bundesjustizministerium müssen künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von einer unabhängigen Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.


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