Beispiel Handlungsempfehlung: Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft
(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!):
"Förderung der Selbstregulierung: Wenngleich Selbstregulierung kein Königsweg ist, kann sie gesetzlichen Detailregelungen im Hinblick auf ihre Akzeptanz, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit überlegen sein. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher, die mit der EU-Datenschutzrichtlinie aufgestellte Verpflichtung, Selbstregulierung zu ermöglichen, als Chance zu begreifen, dieses Instrument auch in Deutschland einzusetzen und sich bei der Umsetzung der Richtlinie an den Erfahrungen von mit Selbstregulierung bereits vertrauten Staaten zu orientieren."