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Beispiel Handlungsempfehlung: Datenschutz als Standortfaktor


(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!):

"Die Enquete-Kommission empfiehlt im Einklang mit den Empfehlungen des Sachverständigenrates 'Schlanker Staat', die Möglichkeit einer Auditierung auch im Datenschutzrecht vorzusehen. (…) Zugleich könnte sie die Wahrnehmung von Datenschutzfunktionen als ein Qualitätsmerkmal stärken und damit deutlich machen, daß Datenschutz nicht nur als Kostenfaktor für Unternehmen anzusehen ist, sondern längerfristig einen entscheidenden Wettbewerbs- und Standortvorteil darstellen kann."


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