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Beispiel Handlungsempfehlung: Selbstdatenschutz und Medienkompetenz


(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!):

"Die Enquete-Kommission empfiehlt, die Möglichkeiten des Selbstschutzes für den einzelnen Nutzer zu fördern. Dazu bedarf es insbesondere der Förderung des Bewußtseins um die Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes und des Systemdatenschutzes. Dies kann zum einen durch Maßnahmen zur Aufklärung über die Chancen und Risiken der neuen Informations- und Kommunikationstechniken geschehen, zum anderen aber auch dadurch, daß die öffentliche Verwaltung selbst entsprechende Techniken einsetzt. Ziel sollte es sein, den Datenschutz zu einem Thema der gesellschaftlichen Debatte zu machen."


Diskussionen

  • kooptech ist dagegen
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    Aufklärung und Verwaltung genügen nicht. Anbieter von Internetdiensten sollten verpflichtet werden, auf klare und einfach verständliche Weise auf ihre Datenschutzregeln hinzuweisen. Bei aller Kompetenz ist es unzumutbar erst einmal 120 Seiten AGB durchzulesen, um zu erfahren, wie der Dienst mit meinen Daten umgeht (Beispiel Apples Geodaten. Hier muss einfacher und übersichtlicher informiert werden, vielleicht mit Hilfe eines technischen Layers in Ampelfarben, das über dem AGB-/Privacy-Layer liegt (entsprechende Privacy-Tools wurden auf Basis von P3P entwickelt, werden aber kaum eingesetzt). Es muss auch klar werden, ob die Regeln EU-datenschutzkompatibel sind. Die Transparenz muss besser werden. Transparenz bedingt nämlich Aufklärung.

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