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Beispiel Handlungsempfehlung: Sicherheit von Daten/ Technischer Datenschutz


(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!)

„Erforderlich ist eine Überarbeitung der Technischen Maßnahmen nach der Anlage zu § 9 BDSG, die zehn Regeln zum technischen und organisatorischen Schutz personenbezogener Daten aufstellt. In einem ersten Schritt ist dieser Katalog dahingehend zu überprüfen, ob er den Anforderungen moderner vernetzter Systeme noch genügt. In einem zweiten Schritt ist seine Kompatibilität mit international anerkannten Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls ist der Maßnahmenkatalog nach der Anlage zu § 9 BDSG anzupassen, um seine praktische Anwendung durchzusetzen und internationale Akzeptanz zu erreichen. Schließlich sind Modelle exemplarischer Sicherheitsanforderungen zu entwickeln, um ihre praktische Durchsetzung zu erleichtern.“


Diskussionen

  • Das Datenschutzaudit samt Datenschutzsiegel nach schleswig-holsteinischem Vorbild könnte hier ein probates Mittel sein. Es könnte sowohl für Behörden, als auch für Unternehmen eingeführt werden. Alternativ könnten auch Compliance-Regeln nach US-Vorbild (also mit Haftung) verschärft werden.

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