Handlungsempfehlung 'Recht auf Vergessen'
Zur Wahrung meiner Persönlichkeitsrechte fordere ich das 'Recht auf Vergessen'. Beiträge in Online-Foren sollten nach einem oder nach spätestens zwei Jahren gelöscht werden können. Die Forenbetreiber sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden, diese Möglichkeit zu schaffen. Dies zielt auch darauf ab, den Suchmaschinenbetreibern die Erstellung personen- oder penutzerbezogener Profile zu erschweren, und Vorteile, die die Suchmaschinenbetreiber aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten haben zu reduzieren.