2.3.5 „Privacy by design“ („privacy by design“ / „privacy by default“)

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  • 2.3.5 „Privacy by design“ („privacy by design“ / „privacy by default“) (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 „Privacy by design“ beschreibt den Ansatz, bereits bei der
    2 Konzeption und Ausgestaltung von Technologien den
    3 Datenschutz mit einzubeziehen. [Fußnote: Peter Schaar
    4 (2010): Privacy by Design; in: Identity in the Information
    5 Society (2), 2010, S. 267-274] Nachträglich möglicherweise
    6 auftretene Schwierigkeiten mit der Einhaltung der
    7 gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgesetze können so
    8 bereits im Vorfeld vermieden und verhindert werden. Eine
    9 Korrektur solcher Schwierigkeiten im Nachhinein ist oft nur
    10 sehr mühsam und mit viel Aufwand zu bewältigen.
    11 In einer Zeit, in der zunehmend auch technische Geräte des
    12 Alltags beginnen, personenbezogene Daten zu erfassen und
    13 über das Internet zu kommunizieren, werden die
    14 Herausforderungen an die Sicherung des Rechts auf
    15 informationelle Selbstbestimmung und den Vollzug des
    16 geltenden Datenschutzrechts wachsen.
    17 Die konsequente und frühzeitige Umsetzung von „privacy by
    18 de-sign“ stellt auch eine Möglichkeit zur Problemlösung im
    19 Bereich der Einwilligung nach § 4 BDSG dar. Elemente von
    20 „privacy by design“ können beispielsweise eine
    21 grundsätzliche Verschlüsse-lung von Daten, die Löschung von
    22 Daten nach erfolgter Funktionserfüllung oder technische
    23 Vorkehrungen zur Einhaltung des Zweckbindungsgrundsatzes
    24 sein. [Fußnote: Technikfolgenabschätzung (TA) /
    25 Zukunftsreport – Ubiquitäres Computing (2010); Deutscher
    26 Bundestag Drucksache 17/405, S. 126] Sie unterstützen damit
    27 den Nutzer technischer Geräte und helfen ihm, auch weiterhin
    28 den gesetzlich gewährleisteten Schutz seines Rechts auf
    29 informationelle Selbstbestimmung zu erhalten. Gleichzeitig
    30 konkretisieren sie auf diese Weise das Gebot der
    31 Datensparsamkeit und Datenvermeidung.
    32
    33 In Ergänzung zu „privacy by design“ stellt das Prinzip des
    34 „privacy by default“ eine wichtige Option zur Gestaltung von
    35 elektronischen Diensten und Anwendungen wie etwa sozialen
    36 Netzwerken oder so genannten „location based services“ dar.
    37 Nach diesem Prinzip gestaltete Dienste sehen ab dem ersten
    38 Moment der Nutzung die jeweils höchstmöglichen nutzbaren
    39 Datenschutzeinstellungen vor. Nutzerinnen und Nutzer können
    40 dann mittels eines sog. „opt-out“ die Einstellungen des
    41 Datenschutzniveaus nach ihren Vorstellungen anpassen. Eine
    42 konsequente Anwendung des Prinzips „privacy by default“
    43 erscheint gerade angesichts der Vielfalt der einzelnen
    44 technischen Einstellungen vieler webbasierter Angebote und
    45 der oftmals nicht leicht erkennbaren Konsequenzen sinnvoll.
    46 „privacy by design“ und „privacy by default“ orientieren
    47 sich an den Vorgaben der Datenvermeidung und
    48 Datensparsamkeit (§ 3e BDSG) und damit an einer
    49 zentralenLeitlinie des Datenschutz-rechts. Sie sind als
    50 immanente Grundprinzipien geeignet, den gegenwärtigen und
    51 zukünftigen Herausforderungen für einen Datenschutz wirksam
    52 und effektiv zu begegnen.