2.3.1.3 Bildung von Persönlichkeitsprofilen / Tracking über die Grenzen einzelner Webseiten hinweg

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  • 2.3.1.3 Bildung von Persönlichkeitsprofilen / Tracking über die Grenzen einzelner Webseiten hinweg (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Personenbezogene Daten können in unterschiedlicher
    2 Intensität Aussagen über Personen und deren soziale
    3 Beziehungen enthalten. Je nach Umfang und Qualität der Daten
    4 lassen sich Daten durch Zusammenführung aus
    5 unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen zu
    6 Persönlichkeitsbildern verdichten. Dem entspricht,
    7 beispielsweise übertragen auf das Internet, die
    8 Zusammenführung von Daten über das Nutzungsverhalten von
    9 unterschiedlichen Webangeboten. Entsprechende
    10 Geschäftsmodelle reichen von der Zusammenführung von
    11 Nutzungsdaten innerhalb des Webangebotes eines einzelnen
    12 Anbieters bis hin zu komplexen webseitenübergreifenden
    13 Kooperationen unterschiedlicher Anbieter, oftmals unter
    14 Ein-schaltung von Dienstleistern (z. B. doubleclick;
    15 Facebook-Like-Button). Aufgegriffen wurde der Begriff u.a.
    16 vom Bundesverfas-sungsgericht im Volkszählungsurteil. Das
    17 Gericht betont das Verbot von Profilbildungen, die geeignet
    18 sind, die Persönlichkeit von Menschen vollständig oder nur
    19 teilweise abzubilden. Befürchtet wird, dass die in
    20 öffentlicher Hand und zu ganz unterschiedlichen Zwecken
    21 gesammelten Datenbestände zusammengeführt werden und ein
    22 nahezu lückenloses Bild der Bürger zum Zweck der
    23 Herrschaftsausübung schaffen könnten. Als Risiko im Kontext
    24 der Privatwirtschaft gilt der Missbrauch entsprechend
    25 reichhaltiger Profile und die oftmals intransparent
    26 bleibende Beeinflussung der wirtschaftlichen Entscheidungen
    27 der Verbraucher durch gezielte Werbung. In Folge der
    28 technischen Entwicklung spielen Fragen der Profilbildung
    29 nicht nur im öffentlichen Bereich (z.B. Rasterfahndungen),
    30 sondern auch im nicht-öffentlichen Bereich eine große Rolle.
    31 Dabei ist zwischen ganz unterschiedlichen Arten von Profilen
    32 und deren Nutzung zu unterscheiden.
    33
    34 Im Internet sind für bestimmte Nutzergruppen angepasste
    35 oder sogar besonders detaillierte und personalisierte
    36 Angebote möglich und gängig. Seit Jahren werden
    37 Auswertungstools verwendet, mit denen das Nutzerverhalten
    38 auf einer Website statistisch erfasst und analysiert werden
    39 kann. Die dabei untersuchten Daten werden häufig nur
    40 aggregiert und/oder pseudonymisiert ausgewertet. Ob es sich
    41 dabei um anonyme und damit nicht mehr dem Anwendungsbereich
    42 der Datenschutzgesetze unterfallende Profildaten handelt,
    43 ist jedoch umstritten. In einigen Fällen wird allerdings
    44 durch die Einbeziehung von personenbezogenen Webangeboten
    45 (soziale Netzwerke; Mailangebote) insgesamt eine
    46 Personenbeziehbarkeit des Profils herbeigeführt. Es besteht
    47 Einigkeit, dass solche Nut-zungsprofile bei Einhaltung
    48 bestimmter Vorgaben, zulässig sind. [Fußnote: Vgl. Beschluss
    49 des Düsseldorfer Kreises vom 26. November 2009:
    50 http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliess
    51 ungssammlung/DuesseldorferKreis/Nov09Reichweitenmessung.pdf?
    52 __blob=publicationFile] Anhand dieser Nutzungsprofile können
    53 Websites z.B. nutzerfreundlicher gestaltet werden. Durch
    54 eine entsprechende Optimierung der Website können
    55 Effizienzgewinne bei der Bewerbung und dem Verkauf von
    56 Produkten erreicht werden.
    57
    58 Auch andere Methoden der Profilbildung wie etwa das sog.
    59 Scoring, d.h. die Bewertung von Personen anhand der
    60 Zuordnung von statistischen Erfahrungswerten sind in der
    61 Wirtschaft üblich. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und
    62 Grenzen wie das Verbot automatisierter Einzelbewertung sowie
    63 zusätzliche Transparenzanforderungen geschaffen. Die
    64 Ergebnisse der Profil-bildung beim Scoring basieren zumeist
    65 auf statistischen Annah-men, die ohne weiteres auf
    66 Individuen angewandt werden. Ent-scheidungen zu Personen,
    67 die auf Grundlage solcher Profile getroffen werden, basieren
    68 damit nicht mehr auf individuellen Gegebenheiten, obwohl es
    69 im Einzelfall stets ganz anders sein kann als im
    70 statistischen Mittel. Dementsprechend können
    71 Diskriminierungen bis hin zur Ausgrenzung ganzer Gruppen
    72 eintreten. Diese Nichtberücksichtigung individueller
    73 Verhältnisse berührt Grundrechte des Persönlichkeitsschutzes
    74 wie auch die Menschenwürde .
    75
    76 Weitergehende Analysen z.B. auf der Grundlage aller zu einer
    77 Person verfügbaren Informationen (z.B. webseitenübergreifend
    78 wie durch den Facebook-Like-Button) sind denkbar. Durch die
    79 Möglichkeit allgegenwärtiger Datenverarbeitung (ubiquitious
    80 computing) und Vernetzung potenzieren sich die Möglichkeiten
    81 als auch das Risikopotenzial von Profilbildung im Internet.
    82 Dementsprechend wird auch und gerade im Kontext des
    83 Internets die eingehende Regulierung des zulässigen
    84 Einsatzes der Profilbildung gefordert (so zuletzt die
    85 Konferenz der Datenschutzbeauftragten in ihrem
    86 Eckpunktepapier zur Modernisierung des Datenschutzes).
    87 Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine gesetzliche
    88 Definition der Profilbildung und die Schaffung von
    89 gesetzlichen Grundlagen, die dem besonderen
    90 Gefährdungspotential von Profilbildungen Rechnung tragen.
    91 Für die Beurteilung des Gefährdungspotentials kommt es
    92 maßgeblich darauf an, welche Art von Daten, in welcher Form
    93 und zu welchem Zweck und in welchem Umfang erfasst und
    94 ausgewertet werden können. Gefordert wird auch eine
    95 Ano-nymisierung, soweit dies möglich ist. Zusätzliche
    96 Transparenzanforderungen wie die Anforderung der Erläuterung
    97 von Profilbildungsverfahren sollen Verbrauchern helfen, die
    98 Folgen der Nutzung von entsprechenden Angeboten einschätzen
    99 zu können.