2.2.4 Datenschutzaudit und Gütesiegel zum Zwecke der Vertrauensbildung

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  • 2.2.4 Datenschutzaudit und Gütesiegel zum Zwecke der Vertrauensbildung (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen kann durch
    2 Auditierungsverfahren gefördert und erleichtert werden. Die
    3 Ver-leihung von Gütesiegeln sowie die Zertifizierung und
    4 Durchfüh-rung von Audit-Verfahren können wirkungsvolle,
    5 marktsteuernde Anreize für besseren Datenschutz geben.
    6 Ähnlich wie bei der technischen Betriebssicherheit (dem TÜV)
    7 können Normen und Verfahren einen integrierten technischen
    8 Datenschutz fördern und gewährleisten.Die in den
    9 Bundesländern eingerichteten Datenschutzauditverfahren sowie
    10 das europäische Güsesiegel (EuroPriSe) können als praktische
    11 Beispiele hierfür angeführt werden.
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    13 Dabei wird das Datenschutzkonzepts einer öffentlichen Stelle
    14 durch einen unabhängigen Gutachter förmlich geprüft und von
    15 einer anderen unabhängigen öffentlichen Stelle bestätigt.
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    17 Im Unterscheid zu einer allgemeinen Beratung erfolgt beim
    18 Datenschutzaudit ein mehr: Die Beratung bezieht sich auf die
    19 jeweils konkret vorgelegte Frage bzw. auf den unterbreiteten
    20 Sachverhalt. Ob die gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden,
    21 bleibt offen und auch Veränderungen maßgeblicher Umstände
    22 werden nach Abschluss der Beratung nicht berücksichtigt. Das
    23 Audit hingegen ist auf eine dauerhafte Verbesserung der
    24 Datenschutzorganisation gerichtet. In Anlehnung daran könnte
    25 eine staatlich gestützte Datenschutzstiftung als
    26 Gütesiegelgarantie wirken und der Vertrauensbildung Vorschub
    27 leisten.